Wenn Du einen Bußgeldbescheid bekommst, als Nebenfolge zwei Punkte angeordnet werden, du dagegen Einspruch einlegst, dann kommt es zum Prozess. Und wenn jemand gegen 5 Euro Bußgeld (nicht Verwarnung) wegen Falschparken Einspruch einlegt, dann kommt es auch zum Prozess....Da heutzutage (auch vor acht, neun Jahren schon) die Gerichte so überlastet sind, wäre es wegen "so einer Bagatelle" und der "eh klaren Schuldfrage" eh nicht zu einem Prozess gekommen. ...