Und genau das, was seventh bestätigt, meinte ich: Der Händler hat eine Produkteigenschaft zugesichert und vertraglich fixiert, die das Auto nicht hat bzw. nicht haben kann. Damit hat er aus meiner Sicht ein Problem, entweder ein finanzielles oder eines in Richtung Wandlung.
Als Kunde bin ich schließlich nicht verpflichtet, vor Auslieferung des Autos den Wahrheitsgehalt der vertraglich vereinbarten Produkteigenschaften zu überprüfen.