QASHQAI J11: Anhängerkupplung

Na, vielleicht löst ja irgendwann jemand das Rätsel. ;)

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Das machen wir hier nämlich sehr gerne. :)

Sorry Hunterb,zu spät gesehen.
 
Hallo werte Qaschqai Gemeinde,

ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines 08er Modell. gestern AHK untergebaut (was ne Fummelei mit dem Stoßfänger;)) und heute die Elektrik. Funzt auch soweit, nur kann ich keine Kontrollleuchte im Armaturenbrett finden. Es gibt nur ein akustisches Signal bei Ausfall des Blinkers.
Ist Eine aus dem Hause Westfalia.
Die "Bilderbuchanleitung" ist ja mehr als dürftig.....:mrgreen:

Den Weg bis zur Batterie habe ich mir erspart. Im Bereich Zubehör war noch ein Steckplatz unbenutzt, siehe Foto.

So, nach dem Telefonat mit Westfalia hieß es, dass es ausreicht, wenn eine defekte Blinkerlampe akustisch angezeigt wird.
Ich dachte immer, dass eine Kontrolllampe im Cockpit Vorschrift ist.

Auszug aus §54 StVZO
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe auch über 6 Jahre ein 08er QQ mit AHK gefahren. Und selbstverständlich hat im Armaturenbrett bei Anhängerbetrieb das AHK-Symbol mit geblinkt. Vorhanden ist es also.
LG Mainy
 
Schaut mal hier.
http://www.qashqaiforum.de/f56/anhaengerkupplung-8727/index63.html#post227298

Irgendwo habe ich auch eine Verkaufsanzeige von einem Westfalia-E-Satz gesehen, mit folgendem Satz in der Beschreibung:

Blinküberwachung: akustisch

Ich bekomme langsam den Eindruck, dass es einen E-Satz von Westfalia gibt, der nicht blinkt, sondern piepst.

Ich bin da zwar nicht der Experte, aber ich vermute dass das wurscht ist, ob ein Lämpchen angeht oder ob es piepst....
 
Ich habe gestern mit dem Westfalia Support telefoniert, der meinte dass die akustische Warnung bei Lampenbruch ausreicht.

Ich war ja immer im Glauben, dass eine Kontrollampe im Cockpit Vorschrift wäre, bin aber eines Besseren
belehrt worden.

Auszug aus §54 StVZO
Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
Danke für die Antworten
 
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