Alles Käse und typisch deutsch!....und die, die mal aus Versehen ..... Bei einem "Ersttäter" kann durchaus von einem sog. Augenblicksversagen ...
Ja, wenn es mal passiert, und wem ist es noch nicht passiert, dann muß ich halt auch dazu stehen.
Aus welchem Grund sollte da noch zwischen Erst- und Wiederholungstäter unterschieden werden?
Aufmerksam und rücksichtsvoll heißt es sinngemäß im Paragraf 1 der StVO. Und wenn ich aufmerksam bin, dann passiert auch nichts. Und wenn nicht, muß ich hinterher nicht jammern, sondern dazu stehen.