Alle: Neuigkeiten zu Versicherungen, StVO und andere rechtliche Dinge

....und die, die mal aus Versehen ..... Bei einem "Ersttäter" kann durchaus von einem sog. Augenblicksversagen ...
Alles Käse und typisch deutsch!
Ja, wenn es mal passiert, und wem ist es noch nicht passiert, dann muß ich halt auch dazu stehen.
Aus welchem Grund sollte da noch zwischen Erst- und Wiederholungstäter unterschieden werden?
Aufmerksam und rücksichtsvoll heißt es sinngemäß im Paragraf 1 der StVO. Und wenn ich aufmerksam bin, dann passiert auch nichts. Und wenn nicht, muß ich hinterher nicht jammern, sondern dazu stehen.
 
So kann man auch zu Geld kommen!!😁 :ROFLMAO:
Wer diesen Mist glaubt wird wohl auch glauben das der Osterhase in Osterndorf wohnt und der Weihnachtsmann in Sommer Urlaub macht.😁:ROFLMAO::cool:
 
Welches Geld? Der Trick ist kostenlos!
Da gibt es so rotumrandete Täfelchen mit schwarzen Zahlen drin. Niemand weiß, wofür die gut sind, aber man kann die hernehmen, um seinen Tacho in der Nähe der Zahl zu halten - schon funktionieren die Blitzer nicht mehr!

Wer es nicht gerafft hat - der Postillon ist eine Satire-Seite:giggle:
 
Erst der Herr Dobrindt mit seiner Maut , jetzt Herr Scheuer mit dem Hin-und-Her. Und Herr Söder meint schon , er ist König der Bundesrepublik
Bayern.....Ich hoffe , die CSU bleibt in Bayern. Früher bin ich auch oft zu schnell gefahren , hatte vor 25 Jahren sogar mal Fahrverbot. Inzwischen befürworte ich ein Tempolimit von 140. Aber die CSU ist da ja auch noch dagegen , aber steht mittlerweile ziemlich allein mit ihrem
Widerstand . Wir fahren oft in Dänemark und in den BENELUX -Ländern und ich finde es sehr erholsam . Aber kaum wieder über die deutsche
Grenze und der Wahnsinn geht los......Im Übrigen bin ich der Meinung , Gesetzte sind da, um eingehalten zu werden.
 
Aber die CSU ist da ja auch noch dagegen , aber steht mittlerweile ziemlich allein mit ihrem
Widerstand .
Und trotz den Forderungen für ein Tempolimit, haben Bundestag und Bundesrat ein generelles Tempolimit von 130 km/h in Deutschland abgelehnt.
Zum Tempolimit von 130 km/h gibt es eine Forsa-Umfrage, der ADAC stellt sich nicht mehr dagegen, der Verkehrssicherheitsrat fordert die 130.
Aber der Bundesverkehrsminister setzt die "freie Fahrt für freie Bürger" durch.

Der Verband der Automobilindustrie lehnt ein Tempolimit ab. Warum wohl? ;)
 
Heissa... hier ist ja mal was los, da will ich doch noch mal Öl ins Feuer kippen...
- Auf der Rheinbrücke in meiner Nähe gibt es 130-er Schilder. Da führt auch ein Radweg vorbei, da kann man die Schilder auch vom Nahen sehen. Die Schilder haben unter und über der 3 einen Pilzkopf eingeschraubt. Diese Mimik wird dafür benutzt, manchmal eine 0 über die 3 zu hängen... Grund ist mir dafür völlig unbekannt. Im letzten Jahr ist das auch passiert, für genau eine knappe Woche stand dann da also eine 100, und genau in dieser Woche stand dort dann auch ein Blitzer.
- Wenn wir hier nur über zu schnell fahren reden finde ich das unfair. Ich bin für mehr Kontrollen und drakonische Strafen bzgl. notorische Schleicher und Linksfahrer. Dann muss ich nicht dauernd so nah hinterherfahren, das ist ja schließlich auch gefährlich ;)
 
Das von Dir angesprochene Problem, Geschwindigkeitsbegrenzung und Blitzer nur um zu kassieren, Schleicher und notorische Linksfahrer auf der BAB ist ohne Diskussion berechtigt, hat aber mit dem hier diskutierten Thema wenig zu tun.
Ja, ich bin auch dagegen, dass an manchen Standorten, wo es keinerlei Gefährdungen gibt, bewußt zeitweise Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt werden, nur um zu kassieren. Auf der anderen Seite passiert an Übrwegen vor Schulen, Kitas, beruhigten Wohngebieten/Spielstraßen etc. nichts. Beispiele derartigen Handelns besonders von Kommunen kennt sicher Jeder.
Das hat natürlich nichts mit Erhöhung der Verkehrssicherheit und Akzeptanz von Vorschriften zu tun.
Und trotzdem gilt es, die Vorschriften der StVO einzuhalten. Bzgl. der hier eben genannten Probleme muss man halt bei den richtigen Stellen seinen Unmut mit konkreten Beispielen äußern.
 
Ich bin für mehr Kontrollen und drakonische Strafen bzgl. notorische Schleicher und Linksfahrer.
Der Einwand ist schon berechtigt, denn es gibt ein Rechtsfahrgebot aber schau Dir die Gesetzeslage mal an.
§ 7 der StVO definiert: Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.“
Schließt das nun die Autobahn mit ein, denn es lautet ja auch, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung gilt Rechtsfahrgebot. Die linke Spur dient dem überholen.
 
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