Hm.... und dann fragt man sich wieder, wieso Drängler auf der Autobahn mit Lichthupe dicht auffahren, wegen Nötigung verurteilt werden. Eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel" kann ich daran nicht erkennen... (Ok, man müsste noch einen Kommentar zur Hand haben... der reine Gesetzestext gibt da nicht viel Interpretationsspielraum her...)....Nötigung scheidet schon wegen §240/II StGB aus.…
Auf Autobahn darf kein Fahrzeug der nicht in der Lage mindestens 80 km/h zu fahren.Es gibt keine generelle Mindestgeschwindigkeit, weder auf der Autobahn,
In der Lage sein ist das eine... es auch zu machen bzw. dazu gezwungen zu sein diese Geschwindigkeit auch zu fahren ist das andere.Auf Autobahn darf kein Fahrzeug der nicht in der Lage mindestens 80 km/h zu fahren.