Alle: Diesel und Super bald unbezahlbar...

Mit 96km/h behindert man nun doch nicht wirklich den Verkehrsfluss. Wenn man dies in der mittleren Spur dauerhaft macht sicherlich ja, aber auf der rechten Spur nicht.
 
Filmen und Anzeigen ….Interessant.… Das Verwarnungsgeld für den § 3/II StVO beträgt 20 Euro. „Ohne triftigen Grund“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.. Die Rechtssprechung geht von unter 30 igO und unter 60 agO aus sofern kein triftiger Grund . Du müsstest dann nachweisen dass der Fahrer einen triftigen Grund nicht hatte. Nötigung scheidet schon wegen §240/II StGB aus.…
Wenn mich einer wegen meinen 96 km/h auf der rechten Spur zwischen den LKW wegen unnötigem Langsamfahren anzeigen sollte, weil er meint dass alle mindestens 130 fahren müssen und es ihm dann besser geht, darf er das gerne machen….
 
Langsam wird es echt komisch hier, wenn unbescholtene Fahrzeugführer für umsichtiges und umweltschonendes fahren Rechtstechnisch begutachtet werden.....

Es gibt keine generelle Mindestgeschwindigkeit, weder auf der Autobahn, der Schnellstraße, der Landstraße, der Bundesstraße noch in der Stadt bzw. innerorts oder außerorts.

Solange man nicht den Verkehr behindert, kann man zum Beispiel außerorts ruhig 30 km/h fahren.
Bildet sich jedoch eine Fahrzeugschlange hinter einem und man fährt weiter beharrlich 30, droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Frage....
Kennt jemand einen Fahrzeugführer der das mal bezahlen musste???

Aber wer kennt das Verkehrszeichen 275….


Nur dieses Verkehrsschild regelt die Mindestgeschwindigkeit...
 
Nu entspannt euch doch mal. Lass doch jeden so fahren wie er mag. Und wenn es mir zu langsam ist, muss ich halt überholen. Wenn’s dann nicht klappt, ist mein Auto halt zu schwach. Dann heißt es, Geduld zu haben und nicht so dicht aufzufahren. Das wäre dann Nötigung.
 
....Nötigung scheidet schon wegen §240/II StGB aus.…
Hm.... und dann fragt man sich wieder, wieso Drängler auf der Autobahn mit Lichthupe dicht auffahren, wegen Nötigung verurteilt werden. Eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel" kann ich daran nicht erkennen... (Ok, man müsste noch einen Kommentar zur Hand haben... der reine Gesetzestext gibt da nicht viel Interpretationsspielraum her...)
Das ist ja das "Blöde" daran, dass für 10 oder 15 km/h zu schnell nach dem neuen Bußgeldkatalog höhere Bußgelder verhängt werden, aber jeder so langsam fahren darf, wie er will - Behinderung oder nicht... Und bei dem Verkehr heutzutage tagsüber, ist das Behinderung - mittenin der Nacht eher nicht .... Ab wann gilt eine Autoschlange als Schlange?
 
Auf Autobahn darf kein Fahrzeug der nicht in der Lage mindestens 80 km/h zu fahren.
In der Lage sein ist das eine... es auch zu machen bzw. dazu gezwungen zu sein diese Geschwindigkeit auch zu fahren ist das andere.
Im Grunde genommen bedeutet das lediglich, dass ich mit Mofa, Moped und Fahrrad nicht auf die Piste darf, weil die nur bis 50 kmh zugelassen sind.
 
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