Ohne Sensoren darfst Du gar nicht mehr legal fahren...
Wer ein Auto fährt, das bereits der RDKS-Pflicht unterliegt, dessen RDKS aber nicht ordnungsgemäß funktioniert, bekommt seit Mai 2018 Probleme bei der Hauptuntersuchung.
Hier gilt ein deaktiviertes oder kaputtes RDKS als "erheblicher Mangel": Das Fahrzeug erhält keine Plakette. Auch wenn noch kein RDKS eingebaut wurde, es laut Typzulassung aber erforderlich wäre, muss es nachgerüstet werden.
Erst wenn der Mangel behoben, sprich das RDKS vorhanden und funktionstüchtig ist, besteht das Auto die HU.