Alle: Arbeiten an Hybrid und Vollelektrischen Fahrzeugen....

Dickschnautze

Teammitglied
Moderator
Um mal eine neue Seite der Fahrzeugtechnik zu beleuchten wollte ich auf einen speziellen Punkt bei
Hybrid und Vollelektrischen Fahrzeugen hinweisen.

Da es ja schon Zeit für Winterreifen und damit verbunden der Radwechsel ansteht, wollte ich auf die
Vorgaben für Werkstätten zu diesem Thema aufmerksam machen.

Wer jetzt Arbeiten an diesen Fahrzeugen ausführen will oder muss unterliegt, wenn er in einem KFZ Betrieb arbeitet
einigen Sicherheitsschulungen.

Diese Schulungen sind jetzt gerade bei den Fahrzeugen mit Hochvolttechnik zwingend erforderlich.

Jetzt werden warscheinlich die meisten sagen.... "Ja und was soll Ich mit dieser Info anfangen"

Zum einen muss natürlich die Werkstatt über diese Vorschriften in Bilde sein, aber auch für Privat Personen wird es interessant.

Was uns Jahre ohne Probleme begleitet hat, nämlich der schnöde Reifentausch auf Sommer und Winterreifen, unterliegt jetzt
weiteren Sicherheitsrelevanten Vorschriften.

Um an Hybrid und Vollelektrischen Fahrzeugen einen Reifenwechsel durchzuführen wird ein Hochvolt Schein nötig.

Dieser ist in drei Stufen unterteilt, S1, S2 und S3 und nun der kleine Wichtige Hinweis.....

Um allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen (z.B. Karosseriearbeiten, Öl-/Radwechsel, konventionelle Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren, Verbrennungsmotor, Achsen), benötigen Sie die
Qualifikation Stufe 1S: FuP - Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV-I 209-093.
Alle Arbeiten, die in der Nähe von HV-Komponenten mit einem Gefährdungspotenzial durchgeführt werden sollen, benötigen eine Unterweisung zu Gefährdungen, den Umgang mit Werkzeug, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln durch die Fachkundige Person.

Hochvoltschein: Gesetzliche Grundlage

Der Umgang mit Hochvoltsystemen in Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen birgt Gefahrenpotentiale. Denn der Einsatz von Spannungen oberhalb von 25 V AC und 60 V DC führt zu einer erhöhten Gefährdung in Form von gefährlicher Körperdurchströmung und Lichtbogen.
Unternehmen stehen deshalb in der Verantwortung, die rechtlichen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Schutz für Ihre Mitarbeitende umzusetzen und diese entsprechend weiterzubilden. Die passenden Hochvolt-Schulung Stufen sind erforderlich, um :

Anfallende elektrotechnische Arbeiten zu beurteilen und durchführen zu können
Mögliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen
Der Nachweis hierzu wird auch Hochvoltschein genannt.
Die derzeitigen Grundlagen der Hochvolt-Schulungen für Kfz sind die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 sowie DGUV Information 209-093, jährliche Unterweisung.

Nun das auftretende Problem, in dem Fall das bei einem privaten Radwechsel jemand zu Schaden kommt, sei es der Besitzer des KFZ selber
oder eine Person der dabei geholfen hat oder dem geholfen wurde.

Da bei Personenschäden im Arbeitsleben viele Rechtliche Vorgaben bestehen stellt sich für Privat handelnde Personen auch die Frage der Haftung.

Da sich solche Vorschriften auch zu geltendem Recht eignen und im Schadensfall von Gerichten als "Stand der Rechtsauffassung" angesehen werden,
stelle ich mit diesem Thema das jetzt mal zur Diskussion....

Wir wissen ja alle wie so ein Radwechsel funktioniert und nun kommt es zu solchen dienstlichen Vorgaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle Arbeiten, die in der Nähe von HV-Komponenten mit einem Gefährdungspotenzial durchgeführt werden sollen, benötigen eine Unterweisung zu Gefährdungen, den Umgang mit Werkzeug, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln durch die Fachkundige Person.

Wie ist der Begriff "Nähe" definiert? Die Hochvoltkomponenten im QQ liegen relativ weit von der Außenhaut des Fahrzeugs entfernt bzw. sind durch Karosserieteile (Radkasten z. B.) "abgeschirmt". Beim puren Radwechsel dürfte also das Risiko, in die Nähe von HV-Komponenten zu kommen, äußerst gering sein.
Außer vielleicht einigen Basketballspieler mit entsprechend langen Armen ist es dem Werkelnden auch nicht möglich, beim Radwechsel mit Körperteilen in die Nähe von HV-Komponenten zu gelangen. Ich sehe also im privaten Bereich das Risiko gegen Null gehen.
 
In meinem beiden Fahrzeugen, einmal Hybrid und einmal Vollelektrisch verlaufen die Ladeverbindungsleitungen sichtbar
im Radkasten.

Diese orangenen Leitungen dürften nach Vorgaben noch nicht mal berührt werden bezogen auf Stufe S1....

Ist schon etwas kleinlich aber wenn es so Vorgetragen wird in der Schulung....
 
Und wie sieht da die Realität aus?
Erfüllen die Monteure der Reifendienste, wie in meinem Fall Vergölst, wirklich alle diese Vorgaben?
 
Na das wäre ja die Frage, aber das ist die Aufgabe der Werkstatt den Nachweis zu erbringen.

Oder auch mal die der Kunden....
Hinfahren und nach dem Hochvoltschein Fragen...kommt sicher gut wenn die Antwort lautet:

"Das haben wir ja noch nie gehört, das so was gebraucht wird für einen Radwechsel"

oder

"Ja klar, Wir haben alle Scheine."......(Lottoschein Krankenschein.....)
 
Sollte ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass Werkstätten wie meine oben genannte so was haben, gerade, weil die ja Inspektionen und andere Arbeiten durchführen.
 
Außerdem sind die Anbieter der Schulungen auch nicht blöde, sondern verdiene damit richtig viel Geld. Also bombardieren sie alle in Frage kommenden schon mit entsprechender Werbung. Ich bin mittlerweile Rentner, aber in der Firma, wenn man Kontakt mit einem TÜV, DEKRA, u.v.a. hatte, dann hätte ein Menschenleben nicht gereicht, alle angebotenen Schulungen zu besuchen.
 
Selbst wenn wir davon ausgehen das Firmen alle Mitarbeiter geschult haben,
wie sieht es nun bei denjenigen aus die den Radwechsel selber ausführen??

Der normale Fahrer wechselt nach einer Reifenpanne sein Rad und wird aus welchem Grund auch immer durch einen Stromschlag verletzt.

Könnte sich dann der Krankenversicherungsträger oder die Privat Haftpflicht Versicherung Querstellen, wie gesagt
"Stand der Rechtsauffassung" ....
 
Der normale Fahrer wechselt nach einer Reifenpanne sein Rad und wird aus welchem Grund auch immer durch einen Stromschlag verletzt.
Gibt es dazu denn Ausführungen vom Hersteller in der Bedienungsanleitung? Dem Laien muß doch eine Handlungstätigkeit an die Hand gegeben werden, ohne welche Vorgaben zu kennen.
 
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