@Passenger , Du hast zu Nissan keinerlei Vertragsverhältnis, sondern nur zum Händler.
Hat der Händler Dir diese Funktion im Vertrag zugesichert, dann sollte er auch liefern - oder, weil sicherlich nicht möglich, sich was nettes für Dich einfallen lassen. Einen juristischen Streit darüber zu führen, dürfte in keiner Relation stehen.
Bei Nissan wirst Du Dir die Zähne ausbeißen. Damit bin ich auch schon durch - allerdings ging es da um eine falsch von Nissan beworbene AHK, die gar nicht lieferbar ist.
Hat der Händler Dir diese Funktion im Vertrag zugesichert, dann sollte er auch liefern - oder, weil sicherlich nicht möglich, sich was nettes für Dich einfallen lassen. Einen juristischen Streit darüber zu führen, dürfte in keiner Relation stehen.
Bei Nissan wirst Du Dir die Zähne ausbeißen. Damit bin ich auch schon durch - allerdings ging es da um eine falsch von Nissan beworbene AHK, die gar nicht lieferbar ist.