Durch das Urteil kommt zumindest vorerst ein wenig rechtliche Klarheit bei der Nutzung einer Dashcam.
In diesem Fall ging es ja wohl um selbsternannten Hilfssheriff, der die DashCam mit dem Ziel verwendet hat, Verkehrssünden zu erfassen, um diese dann anzuzeigen. Wenn so etwas die Gerichte auch noch akzeptieren würden, dann würde bald vielleicht jeder jeden anzeigen und das Rechts-Chaos wäre perfekt.
In der Urteilsbegründung steht aber
"So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf Youtube und Facebook hochzuladen oder Dritten –etwa der Polizei – zu übermitteln."
Natürlich würde ich solche Videos nur zu rein privaten und nicht öffentlichen Zwecken drehen. Aber genauso, wie die Polizei zwecks Beweissicherung das Video beschlagnahmen kann, würde ich diese im Falle eines unklaren Unfallsachverhaltes als Beweise anbieten.
Je nach Unfallart, kann es sich auch um Straftaten handeln und da werten Polizei häufiger Videomaterial von privaten Überwachungskameras aus. Inwieweit der Richter die Aufnahme als Beweis anerkennt, dürfte wohl weiterhin vom Einzelfall abhängen.
Ich werde mir die Tage auf jeden Fall eine DashCam bestellen.