o.k., dann grabe ich das hier mal wieder aus. Da Stinkbuck die Codierung ja hat machen lassen, muss es ja die technische Möglichkeit geben. Was mich hierbei stört, ist dass ich immer noch nicht weiß, was wie, wo und weshalb konkret geregelt ist.
Wenn ich richtig informiert bin, dann war eine geschwindigkeitsabhängige Türschließung, die im Unfallfall über eine Sensorsteuerung dafür sorgte, dass die Türen geöffnet werden konnten, bisher zulässig.
Und das soll nun nicht mehr zulässig sein? Oder gibt es da irgendwas was ich übersehen habe?
Bei Stinkbucks Lösung würde mich mal interessieren, ob sich da die Türen im Unfallfall öffnen lassen. Aber er will sich ja nicht dazu äußern.