Guten Morgen in die Runde. :smile:
Um nochmal auf das Thema zu kommen (Und, ja: Ich HABE den kompletten Thread gelesen...): Für mich bleiben zwei Fragen:
1.: Hat denn jetzt irgendjemand mal einen Link zu der KONKRETEN EU-Verordnung, auf deren Grundlage das jetzt nicht mehr geht?
2.: Gibt es die technische MÖGLICHKEIT, das wieder einzuschalten - mal ganz von "erlaubt" oder "verboten" abgesehen?
Der Hintergrund meiner Fragen ist nicht, dass ich zu dämlich oder zu bequem bin, nach dem Anfahren einen Knopp zu drücken.
Wir ziehen im April für drei Jahre nach Lagos, Nigeria - und dort könnte es in der Tat überlebenswichtig sein, das Verriegeln NICHT zu vergessen. EU Vorschriften interessieren mich dort dann weniger, und die Gefahr, nach einem Unfall nicht aus dem Auto zu kommen, ist deutlich geringer als die, bei unverschlossenen Türen plötzlich unerwünschte Beifahrer zu haben... Deshalb wäre hier eine Lösung wünschenswert.
Liebe Grüße in die Runde