QASHQAI J11: Bestell- und Lieferthread J11

@Kaeschkai
Ich weiß nicht, wo Du diese Information her nimmst. Ich will Dir einmal zugute halten, dass das eine Aussage Deines :mrgreen: ist. Manche nutzen dieses Argument zur Kundenbindung. Fakt ist, das es einen geringen Abschlag geben könnte, da die Ausstattung des EU-Fahrzeugs möglicherweise etwas variert und der Wagen zudem als "aus 2. Hand" benannt wird, wegen einer Tageszulassung. Der Abschlag steht jedoch in keinem Verhältnis zum Einsparpotential beim Kauf! ...und 15 Jahre muss ich meinen QQ auch nicht fahren, damit es sich rechnet! Und zudem: alles ist Verhandlungssache!

Über eine Signatur Deinerseits würde sich hier sicherlich mancher freuen!
 
und der Wagen zudem als "aus 2. Hand" benannt wird, wegen einer Tageszulassung.
Das ist aber nicht zwingend bei einem EU-Vermittler. Ich werde bei meinem der erste Halter sein. Und so habe ich es auch bei den allermeisten EU-Vermittler-Angeboten gesehen.
Und bei mir im konkreten Fall ist die Dänemark-Ausstattung meines Erachtens besser als die deutsche, da Schmutzfänger und Scheinwerferreinigungsanlage Serie sind. Letztere gibt es in D nicht mal gegen Aufpreis.
 
ich habe das Gefühl, dass der Eos trotz 20 PS weniger und höherem Gewicht besser ging als der 1.6 DIG-T. Kann es sein, dass dieser Motor Drehzahlen braucht? Meiner Meinung nach kommt er in den mittleren/oberen Gängen erst ab ca. 3000 Umdrehungen/min so richtig in die Pötte. Ein "Turboloch" zwischen 2000-3000 ist doch deutlich spürbar. Und wenn man sich an die Schaltempfehlungen hält, dann zieht er keine Wurst vom Brot:exc: Nochmal 50 PS mehr täten gerade hinsichtlich Beschleunigung (z. B. bei Überholvorgängen) richtig gut. Wie ist eure Meinung dazu?

Die Sache mit dem etwas schwachen Durchzug sehe ich im Kern genauso. Das Turboloch ist ausgeprägt, vor allem unter 2000/min; in diesem Bereich gehen die TSI-Motoren von VW deutlich besser. Über 2000/min wird es dann spürbar besser.

Zwischen 2500 und 4000/min geht der Motor des Qashqai recht gut und da merkt man auch die Leistung.

Nochmals 50 PS? Nein, nicht unbedingt, ein etwas harmonischerer Drehmomentverlauf würde völlig genügen. So finde ich den Motor insgesamt angenehm, ein wirklich souveränes Fahrgefühl vermittelt er aber nicht.
 
@Kaeschkai
Ich weiß nicht, wo Du diese Information her nimmst. Ich will Dir einmal zugute halten, dass das eine Aussage Deines :mrgreen: ist. Manche nutzen dieses Argument zur Kundenbindung. Fakt ist, das es einen geringen Abschlag geben könnte, da die Ausstattung des EU-Fahrzeugs möglicherweise etwas variert und der Wagen zudem als "aus 2. Hand" benannt wird, wegen einer Tageszulassung. Der Abschlag steht jedoch in keinem Verhältnis zum Einsparpotential beim Kauf! ...und 15 Jahre muss ich meinen QQ auch nicht fahren, damit es sich rechnet! Und zudem: alles ist Verhandlungssache!

Über eine Signatur Deinerseits würde sich hier sicherlich mancher freuen!
Da gebe ich dir volkommen recht. Vor dem QQ habe ich einen Ford Kuga MK1 aus den Niedelanden gehabt und das niemanden gejuckt ob es ein Deutsches oder ein EU Fahrzeug war. Außerdem macht es beim Gebrauchtwagen Verkauf keinen Unterschied ob Eu,- oder deutsches Fahrzeug. Nur der Preis ist der ausschlag gebene Punkt !!! Keiner wird Euch mehr Geld zahlen , nur weil das KFZ eine deutsche Ausführung ist!!!
 
Wegen EU Importen sollte neben Einsparpotential beim Kauf nicht unerwähnt bleiben, dass man beim Wiederverkauf dafür ordentlich Einbußen hat bzw. schwerer einen Käufer findet. Ist natürlich zweitrangig wenn man das Auto 15 Jahre lang fährt.

Zwar besaß ich selbst noch nie ein EU-Fahrzeug (nur in meiner Verwandtschaft), doch fragte mich beim Verkauf eines meiner bisherigen Autos/Motorräder auch noch nie jemand danach. Privatkäufer interessiert das meiner Erfahrung nach nicht, wichtiger sind ein guter Preis und das gut geführte Wartungsheft.
Ich wüsste auch nicht, welche praktische Relevanz dieses "Manko" besäße.
Zumal auch die "deutschen" Fahrzeuge vieler Hersteller häufig im Ausland zusammengeschlossert werden. Bei Daimler teils sogar im Nicht-EU-Ausland (M-Klasse)...
 
Ganz so einfach ist das nicht...

Es gibt dazu Rechtsprechung (die ich nun nicht nachrecherchiert habe): Das "Verschweigen" des EU-Status ist unter Umständen ein Sachmangel; hat ein Käufer in Erwartung eines "deutschen" Fahrzeugs einen bestimmten Preis bezahlt und "nur" ein EU-Fahrzeug bekommen, dann stehen seine Chancen auf eine Rückabwicklung des Kaufs sehr gut.


Mit anderen Worten: Egal, was man nun von dieser Variante des Fahrzeugkaufs hält - angeben sollte man das beim Verkauf in jedem Fall.



Letztlich bleibt der Kauf eines Parallelimports Geschmacksache. Und die Diskussionen darüber führen immer wieder zum gleichen Ergebnis - keinem Konsens. Muss ja auch nicht sein...:wink:
 
Es gibt dazu Rechtsprechung (die ich nun nicht nachrecherchiert habe): Das "Verschweigen" des EU-Status ist unter Umständen ein Sachmangel; hat ein Käufer in Erwartung eines "deutschen" Fahrzeugs einen bestimmten Preis bezahlt und "nur" ein EU-Fahrzeug bekommen, dann stehen seine Chancen auf eine Rückabwicklung des Kaufs sehr gut.
Bis zum BGH hat es die Frage bisher nicht geschafft.
Die OLGe urteilen uneinheitlich.

Z.B. OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2005 – 6 U 24/05:
Aufklärungspflicht bei einem von dem verkaufenden Gebrauchtwagenhändler aus Spanien importierten gebrauchten Audi A2 bejaht, da Sachverständiger u.a. festgestellt hat, dass das Modell in Deutschland ESP serienmäßig hat, in Spanien dagegen nicht.

Z.B. OLG Jena, Urteil vom 23.10.2008 – 1 U 118/08:
Aufklärungspflicht des Händlers bei einem aus Italien importierten gebrauchten VW T5 verneint, da Sachverständiger nicht festgestellt hat, dass bei dem streitigen Fahrzeugmodell eine Wertdifferenz zu einem deutschen Modell besteht.

Nur die von EinQuasqai genannte Erwartung des Käufers, ein deutsches Fahrzeug zu bekommen, wird für die Bejahung eines Sachmangels nicht ausreichen. Der Anspruchsteller muss nämlich den Beweis führen, dass die Importeigenschaft einen Mangel darstellt.

Letztlich kommt es für eine Aufklärungsverpflichtung also darauf an, ob der Sachverständige feststellt, dass das Fahrzeug auf dem deutschen Markt einen geringeren Wert hat, sei es, weil Serienausstattung fehlt, die ein deutsches Modell hat, oder weil auf dem entsprechenden Gebrauchtwagenmarkt Reimporte durchweg günstiger sind als deutsche Modelle.
 
Bis zum BGH hat es die Frage bisher nicht geschafft.
Die OLGe urteilen uneinheitlich.


Der Anspruchsteller muss nämlich den Beweis führen, dass die Importeigenschaft einen Mangel darstellt.

Letztlich kommt es für eine Aufklärungsverpflichtung also darauf an, ob der Sachverständige feststellt, dass das Fahrzeug auf dem deutschen Markt einen geringeren Wert hat, sei es, weil Serienausstattung fehlt, die ein deutsches Modell hat, oder weil auf dem entsprechenden Gebrauchtwagenmarkt Reimporte durchweg günstiger sind als deutsche Modelle.

Keine BGH-Rechtsprechung zu dieser Frage... - erstaunlich. Weißt Du, ob die Instanzgerichte die Revision zugelassen hatten?

Zum Aspekt des Mangels: So war es von mir gemeint; wenn Merkmale fehlen, die bei einem "deutschen" Fahrzeug vorhanden gewesen wären.


Zumindest kann man wohl festhalten, dass eine Aufklärung des Käufers evtl. Ersatzansprüche ausschließt. Mit anderen Worten: Jeder ist zumindest gut beraten, das beim Verkauf anzugeben.
 
Angeben muss man das beim Verkauf auf jeden Fall.Auf einen Blanko Kaufvertrag ist auch Import Fahrzeug ,Mietfahrzeug etc. anzukreuzen.
Das Serviceheft ist ja auch in der Sprache des jeweiligen EU Landes
wo das KFZ herkommt.
 
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