QASHQAI J11: Bestell- und Lieferthread J11

@chrisj11 Das sehe ich ähnlich wie du. Hatte damals auch ein Top Angebot vom deutschen Nissanhändler für ein dt. Modell. Da war nicht mehr viel zu sparen gegenüber Reimport. Und beim Wiederverkauf gibts auch noch ein paar Euro mehr.
Was ich nur damit sagen will ist das es auch hierzulande gute Preise gibt. Nur muss der Händler da auch mitmachen und der Künde Verhandlungsgeschick haben.
 
Wenn sich der deutsche :mrgreen: auch mal etwas ins Zeug gelegt hätte, und mir preislich etwas mehr entgegegen gekommen wäre, dann hätte ich mit Sicherheit auch gerne bei Ihm zugeschlagen. Da könnte ich jetzt auch schon seit Anfang August mit meinem neuen J11 rumdüsen.
Aber wie es einer der Vorredner auch schon gesagt hat: Ca. EUR 6.000,-- verdient Ottonormalverbraucher nicht in 4-5 Monaten des längeren Wartens. Und wir reden hier nicht von der der Differenz zum Listenpreis, sondern zu seinem ersten Angebot. Beim zweiten Nachfragen, ob das denn schon alles ist, hat er mir dann noch ein Angebot gemacht, dass aber an ein paar komische Bedingungen geknüpft gewesen wären.
Ob diese OK, bzw. im Sinne von N sind, konnte ich nicht nachvollziehen, und habe somit davon Abstand genommen. Es blieben aber immer noch EUR 4.000,-- darüber übrig.
 
Mal kurz ne Frage: An wem wendet sich dann ein EU-Importkäufer wenn der Wagen Mängel hat, wie in meinem Fall, welche eine Wandlung begründen würden:quest:
 
In der Regel treten die Re-mporteure nur als Vermittler auf. Garantie und Gewährleitungsansprüche ihnen gegenüber sind also nicht möglich.

Gewährleistung (Mängelhaftung) wird mit dem Vertragspartner abgewickelt, also mit dem Händler im Herkunftsland des Fahrzeuges.

Da N aber eine 3 jährige Europagarantie gibt, kannst Du dich an jeden N-Vertragspartner wenden, der dann das ganze mit N abwickelt.

Somit hast Du also bei N eigentlich (fast) keine Nachteile beim Re-Import
 
Wandlungen kann man nur im Rahmen der Gewährleistung (Sachmangelhaftung) gegenüber dem Vertragspartner (Verkäufer) geltend machen.
Der Hersteller ist da raus.
 
In der Regel hast Du Recht, DUDU2407.

Bei mir sah die Regel so aus:
Gebrauchtwagen-Kaufvertrag bei einer NISSAN-Vertragswerkstatt. Dieser hat den Wagen über Autoropa Kerpen bestellt und dieser bei einem bulgarischen Händler, der diesen Wagen mit einer Tageszulassung versehen hat.

Kaufvertragspartner und gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr also bei einem deutschen Händler und (fast) 3 Jahre Garantie über NISSAN.
Betriebsanleitung in deutscher Sprache gab es auch dabei. Lieferzeit von 4 Monaten exakt eingehalten und letzendendes gut 5T € gegenüber dem günstigsten deutschen :mrgreen: gespart.
Nachteil halt, ich verkaufe später den Wagen nicht mehr aus 1. Hand, aber die Mindereinnahme dürfte dabei sicherlich weit unter 5T € liegen.

Das bei einer Inzahlungnahme so macher Neuwagen-Verkäufer den Preis drücken will und dafür auch so scheinheillige Argumente wie Re-Import nimmt, liegt wohl eher in der Natur eines Kaufmanns, der ja auch gewinnorientiert arbeiten muss. Einen Grund für eine Minderung,gibt es sicherlich nicht.
 
Nachdem ich ja schon einen X-trail (DK) bestellt habe und wohl noch ein paar Monate warten muss, hat das Schicksal nun zugeschlagen und der Wagen meiner Frau muss weg :(
Bestellt wurde am Freitag ein QQ 1.2 DIG Tekna in Schwarz beim :mrgreen: um die Ecke.

LT 28.11. :shok: :yahoo:

Dann kann ich wenigstens schonmal üben ;)
 

Off-Topic:
Biste sicher dass ihr den QQ wollt?? Das gibt Ärger! Nämlich dann wenn der X-Trail kommt und keiner will dann mehr den großen ;)
 
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