Hallo Rudi!
Ja, Nismo hat recht. ...
So unschön es für den Kunden ist, aber die Rechtslage ist da etwas anders.
Stellt sich, auch bei abgeschlossener Bestellung oder Kaufvertrag heraus, dass es so wie zugesagt gar nicht geht, dann ist das ein Angebotsirrtum, und der gesamte Vertrag ist nichtig. Allerdings ist dann der Verkäufer schadensersatzpflichtig, den Nachweis, welcher Schaden dem Kunden tatsächlich entstanden muss der Kunde erbringen und das ist ist nicht so einfach. Zum Beispiel würde es schwierig, die 4000 Euro Prämie direkt als Schaden ansetzen, weil es auch nach der Aktion immer noch andere Sonderangebote geben wird.
Ein vergleichbares Ersatzangebot entbindet ihn von der Schadensersatzpflicht. Über das "vergleichbar" kann man ewig streiten. Der 50/50 Lösung bezüglich des Mehrpreises beim Ersatzangebot wird juristisch kaum beizukommen sein. Man könnte zwar hoch pokern, denn man hat beim Angebotsirrtum auch als Kunde das Recht, auf der Auflösung des Vertrages zu bestehen, ohne was bezahlen zu müssen.
Aber, meine persönliche Meinung: will man eine langfristige Beziehung zu dem Händler, wegen Garantieabwicklung oder als Werkstatt des geringsten persönlichen Misstrauens, kann es sich rächen, wenn man ihn jetzt zu sehr auspresst. Da wäre ein "
Ich akzeptiere, aber dafür hab ich auch noch was gut!" langfrisig und nachhaltig oft eine bessere Lösung (wie gesagt, das ist nur meine Meinung).