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VW muss erstes Fahrzeug zurücknehmen und Kaufpreis erstatten. Das LG Krefeld hat dem Kläger recht gegeben. Höchstwahrscheinlich wird VW beim OLG Düsseldorf Berufung einlegen.
Ich denke hier liegt ein Missverständnis bei euch vor!
Das oder die Urteile sagen aus das der Händler zurück nehmen muss und den Kaufpreis zu erstatten.
Sorry, die Händler sind genauso vera...... worden wie die Käufer. Jetzt müssen die Händler dann gegen VW klagen
Da magst Du Recht haben, aber mein Mitleid hält sich in Grenzen, da die Händler alle Argumente und auch alle Maßnahmen mit umgesetzt haben um nicht zu haften.
Warscheinlich hat sich keiner der Händler auf die Seite des Kunden gestellt, und immer auf den Hersteller verwiesen der das Fahrzeug produziert hat.
Nun müssen diese Händler den gleichen Weg gehen, den der Kunde auch machen musste.
So ist es...aber VW zeigt ja deutlich, dass sie es richtig machen. Die Krise ausgelöst, erstmal alles abgestritten. Danach mit der "Umweltprämie" noch ein Verkaufsprogramm aufgelegt und daraus noch einen Rekordabsatz mit super Gewinn erlöst. Die Kunden kaufen trotzdem wieder und alles geht weiter wie zuvor. Gute Rendite, schönes Gehalt an die Vorstände und gute Devidende. Die lachen sich doch ins Fäustchen bei ihrer Sitzung...:mrgreen:
Als damals die Umweltzonen eingeführt worden waren haben die Händler auch geheult dass die Preise eingebrochen wären, als Käufer hat man davon allerdings NICHTS gemerkt...