Qashqai / Qashqai+2: DPF Kontrollleuchte

In einem anderen Thread hier beklagt ein User den hohen Verbrauch seines Diesel QQ. Von vielen Kurzstrecken wird geschrieben. Hier wird ein weiteres Problem möglicherweise auftauchen.
Thema DPF. Bei mir muss jeder Dieselkäufer eine Anlage unterschreiben. Hierin kommt zum Ausdruck, dass diese Fahrzeuge nicht Kurzstreckentauglich sind. Im verlinkten Urteil wird ja noch die Möglichkeit zur Wandlung bescheinigt. Das BGH hat dieses Urteil aufgehoben. Und mit einer Aufklärung bei Vertragsabschluss sichert sich eh ein Unternehmen ab. Viel wichtiger erscheint mir allerdings, dass diese Aufklärung auch erfolgt! Leider viel zu selten in der Branche. Übrigens lt. BGH nicht notwendig. Aber lest selbst!

Rechtsanwälte Tyroller * Rochlitz * Kretschmer - Wandelungsanspruch bei Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern Eingeschränkte Kurzstreckentauglichkeit

Zitat:
Dieselfahrzeug mit Partikelfilter
Probleme des Partikelfilters bei Dieselfahrzeugen treten besonders dann auf, wenn das Fahrzeug überwiegend auf Kurzstrecken eingesetzt wird, weil sich der Filter erst bei hohen Betriebstemperaturen durch Verbrennung selbst reinigt. Der Bundesgerichtshof hatte sich jetzt mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Erforderlichkeit von Fahrten auf längeren Strecken zur Regeneration (Reinigung) eines Partikelfilters einen Mangel am Fahrzeug darstellt. Der Kläger erwarb bei der Beklagten einen Pkw Opel Zafira zum Kaufpreis von rund € 26.000. Das Fahrzeug war mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet. Im Kurzstreckenbetrieb kam es mehrfach zu Störungen, die überwiegend auf der Verstopfung dieses Partikelfilters beruhten. Der Kläger erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Das LG und das OLG gaben dem Käufer recht und verurteilten den Autohändler zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Der BGH beurteilte die Frage anders, ob ein Mangel im Sinne des § 434 BGB am Fahrzeug des Klägers vorhanden war.
Ausgangspunkt ist nach der Entscheidung die Frage, ob ein Mangel der gelieferten Sache vorliege. Dabei müsse das Kraftfahrzeug im Vergleichsmaßstab beurteilt werden, nämlich ob „Sachen der gleichen Art“ üblicherweise mit dem gleichen Fehler behaftet seien. Das streitgegenständliche Fahrzeug müsse deshalb mit einem Fahrzeug verglichen werden, das ebenfalls mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet sei. Diese könnten nach den Feststellungen des Berufungsgerichts einen entsprechenden Fehler nicht vermeiden. Das Berufungsgericht hatte dazu ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches ausführt, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik Fahrzeuge aller Hersteller, die mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet seien, für einen überwiegenden Kurzstreckeneinsatz nicht geeignet seien, weil für die Regeneration des Partikelfilters eine erhöhte Abgastemperatur erforderlich sei, die im reinen Kurzstreckenbetrieb gewöhnlich nicht erreicht werden könne.
Der BGH setzte sich auch mit der Frage auseinander, ob ein durchschnittlich informierter Käufer ohne weitere Aufklärung diesen Umstand wissen müsse und erklärt dazu, dass es darauf nicht ankommen könne. Für die Ermittlung der zu erwartenden Beschaffenheit nach § 434 BGB komme es weder auf die konkret vorhandene Vorstellung des jeweiligen Käufers noch auf die eines durchschnittlichen technischen Informationsstandes auf Käuferseite an, sondern allein darauf, welche Beschaffenheit der Käufer „nach der Art der Sache“ erwarten könne, d.h. auf die objektiv berechtigte Erwartung. Es könne daher nur auf die Beschaffenheit von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter abgestellt werden, bei denen nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Stand der Technik eine uneingeschränkte Nutzung im Kurzstreckenbetrieb nicht möglich sei. Damit fehle es an einer Grundlage für die Erwartung des Käufers, dass ein Dieselfahrzeug mit Partikelfilter ohne Einschränkung im Kurzstreckenbetrieb genutzt werden könne. Der BGH hat den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurück verwiesen, weil weitere Feststellungen darüber bisher nicht erfolgt waren, ob das in das Fahrzeug eingebaute System im Übrigen mangelhaft sei.
BGH, Urteil vom 4. März 2009, VIII ZR 180/08
 
Ist auch schon beschrieben;) aber wo:quest:
So wie der Filter angeordnet ist gehen die Kollegen aus dem Service davon aus, dass es keine Probleme gibt. Trotzdem ist kein Diesel Kurzstreckentauglich! Bestenfalls Stadttauglich. Erfahrungen gibt es noch keine, wie auch. Ein technisches Rundschreiben ist mir nicht bekannt.
 
Das EFB (European Fuel Board) hat ein Forschungsprogramm an sich zu qualifizierende Ing-Büros, Forschungsfirmen und Uni's ausgeschrieben mit dem Ziel, den Russgehalt des Diesel im tägl. Fahrbetrieb unter ALLEN BEDINGUNGEN so weit zu reduzieren und die DPF-Technik so weiter zu entwickeln, dass die bekannten DPF-Probleme abgestellt werden.
Wird auch höchste Zeit im 21. Jahrhundert!
Aber das ganze wird noch eine gehörige Weile dauern, bis Ergebnisse vorliegen. Ich will hier nur berichten, dass sich etwas "tut".
Nebenbei: ich bin persönlich auf das Thema 2-T Öl zum Diesel gespannt, das hier sicherlich eine Rolle spielen wird.
Meine Firma (Ing.Büro) wird sich an dieser Ausschreibung beteiligen.
 
Hallo zusammen,

leider war es auch nicht das EGR-Ventil :(.
Am Freitag war es wieder soweit "keine Leistung und keine Kontrollleuchte an ".
Dann zum Händler und das Auto vor der Tür ausgemacht.Wieder gestartet und alles wieder normal.
Samstag der selbe Fehler, wieder zum Händler und nicht ausgemacht.
Keine Fehlermeldung o.ä.
Dann hat er eine T-Stück gewechselt was zur Unterdruckdose des Turbo geht.Soll den Ladedruck am Turbo beinflussen.
Dieses T-Stück hatte nicht den gleichmässigen Durchmesser im inneren,es ah aus wenn es nicht korrekt hergestellt wurde.
T-Stück getauscht und die Leistung war wieder vorhanden.
ca.500 m bin ich gekommen da ist es dann wieder passiert,keine Leistung aber die gelbe Motorlampe ging an.Jetzt wurde der Fehlerspeicher ausgelesen, da ja endlich mal ein Fehler vorhanden war und festgestellt das der DPF voll ist laut System.Erklärte er mir damit das der Ladedruck durch das defekte T-Stück nie korrekt funktioniert hat und dadurch auch der Diesel nicht korrekt verbrannt wurde und somit der DPF voll ist.Montag wird der DPF freigebrannt und dann sollte jetzt endlich alles i.o.sein.
ich bin wegen diesem Fehler das 5 mal in der Werkstatt und es wir dann wohl auch das letzte Mal gewesen sein da ich das Auto dann nach 6 Mon. und 13000 km zurück geben bzw. wandeln möchte.
Dazu kommt, dass ich gefühlt, die 150 DCI PS nie erreicht haben in der Zeit.
Auch nach dem tausch des EGR-Ventil verbrauche ich ca.0,5 - 0,7 Liter/100 mehr Diesel.
Ich hoffe eingentlich das der Fehler jetzt endlich gefunden wurde und das Auto so läuft wie es soll.
Mich interessiert ob es irgend jemanden hier im Forum gibt der so einen Fehler auch hatte oder sogar hat.
 
Hallo ,

dies ist wirklich ein Nissan Problem , das Ventil ist anscheinend von einem neuen Zulieferer, dieser hat es genau spiegelverkehrt produziert. Somit wird es in die falsche Flussrichtung eingebaut ( wie das alte Bauteil ). Wurde nachdem ich nachgefragt hatte kontrolliert und fest gestellt ,das es verkehrt ein eingebaut war.Nun wurde es richtig eingebaut. Hoffe somit das mein Problem ( siehe Motor Panne / Hilfe ) beseitigt ist. Mein :mrgreen: war auf jedenfalls für die Info dankbar und wird sich auch hier im Forum anmelden. Somit würde wieder einer vom Fach dazu kommen :cool:.
War für mich aber mal wieder eine tolle und hilfreiche Sache mit unserem Forum , ohne dies wären wir gar nicht darauf gekommen.
Wünsche allen wunderschöne und erholsame Weihnachten.
grüßle aus dem Zollernalbkreis.
 
Hallo alle zusammen,

so wie es aussieht war es bei mir tatsächlich dieses T-Stück :).
Ich verbrauche jetzt laut BC ca.0,8 ltr. weniger und habe ordentlich Leistung über den gesamten Drehzahlbereich.Ich sage sogar, dass die hier oft beschriebene Anfahrschwäche nicht mehr vorhanden ist.

Jetzt bin ich sehr zufrieden :):)
 
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