Alle: Fragen zur Garantie

Probleme:Knacken Fahrersitz,Sitzheizung defekt,Parksensoren spinnen beim Regnen

Hallo ich wende mich nun mal mit meinen J11 360° an euch. Im Februar 2018 ist er 3 Jahre Jalt und somit die Garantie dann auch Futsch.

1 Problem Knacken im Fahrersitz. Das macht mich noch verrückt. In jeder Kurve knackt es und beim Schalten auch( es kommt aber definitiv aus dem Sitz) Meine Frage dazu ist sowas ein Garantiefall für einen neuen Sitz?

2 Problem wenn es regnet gehen die Parksensoren und die Kamera und es Piept einfach während der Fahrt als ob gerade jemand vorm Auto stehen würde. Sowas Garantie fall?

3 Problem Sitzheizung vom Fahrersitz geht gar nicht mehr und vom Beifahrersitz ab und zu mal. sowas Garantiefall?


Muss ich den Leihwagen im Garantiefall auch bezahlen bei meinen freundlichen wenn ich die ganzen Fälle zur Reparatur bringe?


vielen dank schon mal im vorraus
 
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Natürlich sind das alles Fälle für die Garantie. Ab zum Nissan Händler und auf Abhilfe bestehen. Bei mir waren es Park Sensoren, Endkappen der Dachreeling, klappern im Armaturenbrett und noch ein paar Kleinigkeiten. Sitzheizung werde ich noch prüfen lassen. Meine Garantie läuft auch 02.2017 aus.
Werde auf jeden Fall eine Garantie Verlängerung abschließen!!
 
Das kann nicht dein Ernst, deine Frage hier @stoner120185?

Deine Probleme hier sind keine Verschleißteile wie die Bremse ect..
Ich frage mich warum Du nicht schon längst den Wagen bei Nissan auf den Hof gestellt hast und eine Instandsetzung gefordert hast?

Solange du zu Nissan fährst, da ist der Leihwagen kostenfrei, nur volltanken musst du diesen wenn du ihn zurück bringst... jedenfalls wenn er bei Abholung voll war.

Ab zu Nissan... :smile:
 
Werksrostgarantie????

Hallo, wie wird eigentlich die Rostgarantie bei Nissan gehandelt wenn man jedes Jahr beim Kundendienst war. Wie lang bietet Nissan Rostgarantie, oder verlängert sich diese immer um ein Jahr bis zu nächsten Kundendienst und endet nach 10 Jahren? Bei manchen Marken ist das so.

MfG
 
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Seite 11 im Kundendienstscheckheft....

" Die Garantie gilt für den Zeitraum der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs,
längstens jedoch für den Zeitraum von 6 oder 12 Jahren."
 
Hallo
ich habe einen neuen Nissan QQ 1,3 DIG-T mit 160
PS.

Ich würde gerne ein paar Änderungen vornehmen wollen am Fahrzeug. z. B. LED Innenveleuchtung oder Kennzeichen Beleuchtung. Gasfedern für die Motorhaube. Usw.

Und würde gerne wissen in wie weit ich Änderungen vornehmen kann. Ohne das die Garantie verfällt.

Hatte mal gehört wenn elektrische Änderungen vorgenommen werden oder so

Vielen Dank und grüß Itchy
 
Hab Ich auch alles verbaut . Innenbeleuchtung , Nummernschildbeleuchtung als Led , Spiegelblinker als Lauflicht im Audistyle , Gewindefahrwerk usw. Mein Händler meinte Null Problemo bei Garantiefällen ......

Lg
 
Danke für deine Erfahrungen.

Wo könnte es da jedoch zu Problemen kommen?
Hat jemand schonmal Erfahrungen innerhalb der Garantiezeit gemacht?
 
Denke mal, was der Händler sagt und Nissan im Streitfall macht, ist sicherlich nicht immer identisch. Ich würde mich nicht darauf verlassen. Z.Bsp. Spiegelblinker könnten probleme machen. Ist aber nur meine Meinung.
 
das mag sicherlich sein , das es eventuell zu Problemen kommen kann , aber da mache Ich Mir wenig Sorgen . Mittlerweile fährt die halbe Qashqaiflotte mit den Spiegelblinkern bei meinem Händler rum , da waren auch schon einige mit Garantiearbeiten bei ( Sitzpolster , Radarsensor usw. ) und es wurde jedesmal alles auf Garantie erledigt .


Lg
 
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