E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien usw.). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist.
Es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.