QASHQAI J11: Informations- und Unterhaltungssystem (NissanConnect Navigationssystem)

So, nun ist es amtlich und von oberster Stelle bestätigt. Schön....., wir wussten das schon lange ;)

RICHTIGSTELLUNG QASHQAI PRODUKTUPDATE


Das NissanConnect ist aus technischen und rechtlichen Bedenken nicht mit einer Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestattet. Leider hatten die Vorserienfahrzeuge die Funktionalität freigeschaltet.


Preisliste
In den technischen Daten steht anstelle der Stützlast fälschlicherweise noch einmal Achslast. Die angegebenen 100 kg entsprechen selbstverständlich der zulässigen Stützlast. Die zulässige Dachlast beträgt 75 kg.

Die “automatische Türverriegelung, geschwindigkeitsabhängig“, die es im Vorgängermodell gab, gibt es nicht mehr im neuen QASHQAI.

Die “Mittelarmlehne, vorne und hinten“ hat nur in der vorderen Armlehne ein Staufach. Hinten sind 2 Getränkehalter in der Armlehne. Beim VISIA gibt es keine Mittelarmlehne.

Handbuch
Bei der Verkehrszeichenerkennung (2-30) ist fälschlicherweise eine Warnung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgeführt. Entgegen der letzten Info ist auch über das NissanConnect eine Geschwindigkeitswarnung nicht möglich. Leider war bei den Vorserienfahrzeugen die Funktion aktiviert, jedoch wurde aus technischen Gründen in der Serienproduktion darauf verzichtet.“
 
Bin gespannt, wann der erste es schafft, das wieder zu aktivieren!?!?:cool:;);)
 
löl, somit ist der Sinn der Verkehrzeichenerkennung nahezu gegen null. Rechtliche Bedenken kann ich mir bei Blitzerwarungen vorstellen aber nicht wenn ich bei Überschreitung der erlaubten Geschwindikeit gewarnt werde.

Nun gut, ich denke wir brauchen nun hier nen findigen Mechatroniker und Progger aus dem Hause Nissan der diese (mit Sicherheit noch vorhandene) Komfortfunktion wieder freischalten kann.

Den Wegfall der geschwindigkeitsabhängigen Verrieglung kann ich nicht wirklich nachvollziehen, sowas hat selbst nen Smart serienmäßig on Board. Alles nicht wirklich für den Verbraucher nachvollziehbar.
 
Rechtliche Bedenken,könnten so aussehen, das:

Nissan sich absichern will. Geblitzt bei zB 70 km/h, es wurde nichts im
QQ angezeigt. Da gibt es bestimmt Fahrer, die sich darauf hin versuchen
werden das Geld von Nissan wieder zuholen.
Ja Ja ich weiß, aber es gibt bestimmt Solche. Könnte ich mir jedenfalls
vorstellen.
 
Der Sinn der Verkehrszeichenerkennung ist die Anzeige der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit. Das funktioniert doch prima. Jeder ist und war mündig genug früher die Schilder zu lesen und nicht zu schnell zu fahren. Nun reicht halt der Blick ins Dsplay, wenn man das letzte Zeichen nicht richtig erkannt hat. ;)
 
Ok...hiermit lobe ich einen Kasten Bier für denjenigen aus, der rausbekommt wie dies zu aktivieren ist (Firmwareupdate, etc) :smile:
 
Seltsamerweise hat Navigon seit dem allerersten Navi da keine rechtlichen Bedenken. Da sind die Geschwindigkeitsinformationen in der Datenbank hinterlegt und wenn man eine - einstellbare - bestimmte Geschwindigkeit zu schnell ist, wird man mit einem "Achtung" darauf hingewiesen...
So langsam bekommen wir hier auch amerikanische Verhältnisse... bloß nichts mehr machen, worauf sich irgendjemand - ob berechtigt oder nicht - berufen könnte.

Zum Kotzen :exc::ismir:
 
Du kennst doch die BA in- und auswendig; da weißt du, wieviel Warnhinweise abgedruckt sind und die BA so dick machen.
 
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