A
anonymous
Ehemaliger
I.d.R. werden Fahrzeuge ab Händlerlager verkauft. Diese können bis zu 12 Monaten stehen um als NW verkauft zu werden. Niemand macht hier vor der Auslieferung einen Ölwechsel! Ist auch nicht notwendig, lt. Hersteller. Somit kann ein Fahrzeug im ungünstigstem Fall bei Nissan 2 Jahre alt sein, bevor dieser zur Inspektion muss.
Es spielt auch keine Rolle, ob im selben Monat oder etwas später. Nach dem ersten Jahr eh nicht. Problematisch kann es im 3. Jahr werden. Hier besteht dann kein Gewährleistungsanspruch mehr, da 2 Jahre gesetzliche Sachmängelhaftung vorbei sind.
@meffi, mach dir keinen Kopf. Probleme bekommst du keine.
Beim 2. und 3. Wartungsdienst sollte im jeweiligen Monat die Inspektion gemacht werden. Kulanz nach der Herstellergarantie ist von Nissan nur zu erwarten wenn hier nach Vorgabe gehandelt wird.
Sofern in der Garantiezeit ein Mangel auftritt, der nicht in Verbindung zum fehlenden Wartungsdienst gebracht werden kann, leistet auch immer die Garantie. Das Beweisproblem ist mir natürlich bewusst.
Bei meinen bisherigen Fahrzeugen in der Familie hab ich immer die Herstellervorgaben eingehalten und bisher in jedem Fall eine NW Anschlussgarantie abgeschlossen. Bitte vergesst meinen aktuellen Berufsstand. Auch ich habe ein privates Leben und bin ein Verbraucher wie ihr. Besonders bei Fahrzeugen hab ich mich nie auf Kulanz verlassen. Wichtig war mir immer, was ich schwarz auf weiß in der Tasche hatte. Extrem hohe Reparaturkosten außerhalb der Garantie sind leider bei den heutigen Fahrzeugen keine Seltenheit. Einiges davon ist ja nun auch hier zu lesen. Aber das ist nur meine Meinung und war nicht die Frage.
@hunterb52
Du hast natürlich vollkommen Recht. Zu beachten sind allerdings die seit geraumer Zeit bestehenden Datenschutzbestimmungen der EU Praktikanten. Kein Händler darf ohne schriftlichem Einverständnis seine Kunden anschreiben oder anrufen. Eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ist nötig. Kleingedrucktes auf Fahrzeugbestellungen reicht nicht aus! Die im Nissan Deutschland Übergabeprotokoll verankerte Bestimmung betrifft nur Nissan Deutschland und nicht die Händler. Da im großem Stil die Abmahner durch die Lande ziehen ist dies zumindest zu berücksichtigen. Dies soll keine Entschuldigung sein, nur ist es ein tägliches Problem.
Es spielt auch keine Rolle, ob im selben Monat oder etwas später. Nach dem ersten Jahr eh nicht. Problematisch kann es im 3. Jahr werden. Hier besteht dann kein Gewährleistungsanspruch mehr, da 2 Jahre gesetzliche Sachmängelhaftung vorbei sind.
@meffi, mach dir keinen Kopf. Probleme bekommst du keine.
Beim 2. und 3. Wartungsdienst sollte im jeweiligen Monat die Inspektion gemacht werden. Kulanz nach der Herstellergarantie ist von Nissan nur zu erwarten wenn hier nach Vorgabe gehandelt wird.
Sofern in der Garantiezeit ein Mangel auftritt, der nicht in Verbindung zum fehlenden Wartungsdienst gebracht werden kann, leistet auch immer die Garantie. Das Beweisproblem ist mir natürlich bewusst.
Bei meinen bisherigen Fahrzeugen in der Familie hab ich immer die Herstellervorgaben eingehalten und bisher in jedem Fall eine NW Anschlussgarantie abgeschlossen. Bitte vergesst meinen aktuellen Berufsstand. Auch ich habe ein privates Leben und bin ein Verbraucher wie ihr. Besonders bei Fahrzeugen hab ich mich nie auf Kulanz verlassen. Wichtig war mir immer, was ich schwarz auf weiß in der Tasche hatte. Extrem hohe Reparaturkosten außerhalb der Garantie sind leider bei den heutigen Fahrzeugen keine Seltenheit. Einiges davon ist ja nun auch hier zu lesen. Aber das ist nur meine Meinung und war nicht die Frage.
@hunterb52
Du hast natürlich vollkommen Recht. Zu beachten sind allerdings die seit geraumer Zeit bestehenden Datenschutzbestimmungen der EU Praktikanten. Kein Händler darf ohne schriftlichem Einverständnis seine Kunden anschreiben oder anrufen. Eine gesonderte schriftliche Vereinbarung ist nötig. Kleingedrucktes auf Fahrzeugbestellungen reicht nicht aus! Die im Nissan Deutschland Übergabeprotokoll verankerte Bestimmung betrifft nur Nissan Deutschland und nicht die Händler. Da im großem Stil die Abmahner durch die Lande ziehen ist dies zumindest zu berücksichtigen. Dies soll keine Entschuldigung sein, nur ist es ein tägliches Problem.