Hallo theo62,Muss ich in demnächst nochmal fragen , genaueres weiß ich nicht wie das in den Dia Garantiebestimmungen wohl ein Ausschluß dritter steht , also wohl so das hier nur der Erstbesitzer des Fzg. diesen Anspruch geltend machen kann .
die Nachfrage ist überflüssig, da die Garantie erlischt, wenn der Käufer/Garantienehmer das Eigentum an dem Fahrzeug an einen Dritten überträgt. Eine Abtretung der Ansprüche aus der Garantie an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn der Garantiegeber hat einer Abtretung der Garantieansprüche schriftlich zugestimmt ( https://www.dia-garantie.eu/ ).
Außerdem schreibt Fev von einem Neuabschluß der Garantie und somit sind alle Spekulationen überflüssig.
Er wird hoffentlich von dem Ausgang berichten.