A
anonymous
Ehemaliger
-du scheinst dich damit auszukennen-
Zumindest geb ich mir Mühe, bin aber kein Nissan Besitzer und stehe oder sitze auf der anderen Seite. Somit also befangen
Hierzu darfst du mich nicht fragen, da ich alle Ketten ablehne. Aus moralischen Gründen und nicht wegen der angeblichen Konkurrenz-deswegen frage ich dich einmal direkt (weil wir mit dem gedanken spielen die 2. inspektion ca. 14.000km auch bei atu durchführen zu lassen)...-
-1. bleibt die nissan garantie trotzdem bestehen?-
Kommt auf den Schaden an und lässt sich somit nicht genau beantworten
-2. ist es möglich danach die garantie von 3 auf 5 jahre zu verlängern??-
Warum nicht, allerdings beim Nissan Händler nur die NW Anschlussgarantie. Es gibt aber auch übers I-Net die Möglichkeit eine GW Garantie in eigener Regie abzuschließen. Letzteres ist keine Empfehlung, nur eine Möglichkeit.
-Mein kumpel beantwortete mir die fragen mit "na klar"!!!!!-
Na ja, seh es mir nach, dass ich zu ihm nix sage. Evtl. werd ich sonst noch verbannt