Alle: Kundendienstscheckheft - Mobilitätsgarantie

RICHTIG, nun hab ich eben erfahren dass Nissan die Sticker ausgegangen sind :nzf:. Nun gibt es einen STEMPEL :super:
Gruß seventh
 
Ich will jetzt nicht lügen, aber mir ist so, als hätte mein :mrgreen: bei der 1. Inspektion gesagt, dass die Sticker erst nach 3 Jahren notwendig wären. Bis dahin haben wir ja die Neuwagengarantie. Bin daher davon ausgegangen, dass die Europe-Mobiliätsgarantie auch 3 Jahre ab Erstzulassung greift. Laut andklaus ist dem dann aber wohl nicht so?!? Nun gut, vielleicht hat mein :mrgreen: da mal 1&1 zusammengezählt: Wenn ich 3 Jahre Neuwagengarantie möchte, dann komme ich auch regelmäßig zur jährlichen Durchsicht. Und damit habe ich ja auch einen Eintrag im Check-Heft...

--> Dann muss ich auch mal nach dem Sticker - äh Stempel - fragen...

Gruß,
Commander.Keen
 
Hallo Commander!
Die Mob-Garantie (MG) hat nichts mit der Herstellergarantie zu tun! Bei EU Wagen haste ja auch Herstellergarantie aber keine MG.
Ich weiß nicht mehr genau wann dieses System umgestellt wurde. Möge man mir hier verzeihen. Ich glaube das war 2007(mit nem :quest:)
Bis dahin war das bei Fahrzeugen wie du beschrieben hast so. Danach wurde das umgestellt und die MG musste nach jeder Inspektion gemeldet werden und der berühmte Sticker geklebt.
Gruß seventh
 
Nissan Deutschland/Österreich/Schweiz

NISSAN Assistance mit lebenslanger Mobilitätsgarantie

Aus dem NISSAN Pan Europe Service wird ab 1.5.2015 die NISSAN Assistance. Es handelt sich nicht nur um eine Namensänderung sondern der Leistungsumfang wird erweitert. Ab dem 01.05.2015 gilt die Enschränkung auf 10 Jahre nicht mehr. Das heißt, ihr erhaltet nach Ablauf der ersten drei Jahre mit der Wartung beim NISSAN Partner unabhängig vom Fahrzeugalter für weitere 12 bzw. 24 Monate einen Anspruch auf die NISSAN Assistance. Weitere Infos folgen.

PS: Um Fragen bzgl. EU Fahrzeugen zu vermeiden, hier hat sich einiges in den letzten Jahren verändert. Die MOB gilt auch da, nur muss der ausländische Händler dies bei Registrierung anmelden. Macht er das nicht, besteht kein Pannendienst. Prüfen kann man es nur über das Nissan Intranet.
 
Zuletzt bearbeitet:
..... Ab dem 01.05.2015 gilt die Enschränkung auf 10 Jahre nicht mehr. Das heißt, ihr erhaltet nach Ablauf der ersten drei Jahre mit der Wartung beim NISSAN Partner unabhängig vom Fahrzeugalter für weitere 12 bzw. 24 Monate einen Anspruch auf die NISSAN Assistance. Weitere Infos folgen. ......

Gilt das für ab einem bestimmten Zeitpunkt gekaufte / übergebene Fahrzeuge oder für alle ?
 
"Weitere Infos folgen"
Steht doch da;)

Meine private Meinung dazu. Ich kann mir nicht vorstellen, dass N einen Stichtag setzt. Wie willst du dann eine solch recht gute Entscheidung kommunizieren? Glaub ich somit nicht.
Auf der anderen Seite, wer fährt seinen Wagen schon länger als 10 Jahre........., aber das werden wir sicherlich im Forum verfolgen können:cheesy:
 
Gilt das für ab einem bestimmten Zeitpunkt gekaufte / übergebene Fahrzeuge oder für alle ?
Für ALLE, wenn Wartung beim Nissan Partner!



Hier die finale Zusammenfassung.

Ab dem 1. Mai 2015 wird der NISSAN Pan Europe Service zur NISSAN Assistance. Zeitgleich wird der Service ausgeweitet: die Begrenzung auf ein Fahrzeugalter von bisher maximal 10 Jahre entfällt.
Das heißt, ihr könnt nach Ablauf der ersten drei Jahre mit der Wartungsdurchführung beim NISSAN Partner unabhängig vom Fahrzeugalter für weitere 12 bzw. 24 Monate (je nach Wartungsintervall) einen Anspruch auf die Leistungen der NISSAN Assistance erhalten. Dabei muss das Fahrzeug keine lückenlose Wartungshistorie aufweisen.
Zusätzlich wird der Leistungsumfang der weiterführenden Mobilitätsgarantie um den Punkt kostenloses Abschleppen zum nächstliegenden NISSAN Partner auch im Falle eines Unfalls ergänzt.
 
Auch neue Schlüsselanhänger bietet N zu diesem Thema. Somit können alle Jäger und Sammler in Kürze auch sowas abgreifen ;) (kostet übrigens nichts :shok: )
 

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