Hallo!
Beobachte schon länger dieses Forum. Habe aber noch nie einen Grund gehabt an meinem QQ+2 etwas zu bemängeln oder irgend etwas zu Problemlösungen beizutragen, da dies mein erstes Auto ist und ich quasi Laie bin.
Nun habe ich aber doch ein Problem mit der Stoßstange vorne. Der Serviceleiter von meinem Händler hat den Schaden begutachtet und selbst dabei festgestellt, daß an der Stoßstange keine Haftgrundierung vorhanden ist und hat die angehängten Fotos an Nissan gesandt mit folgenden Worten: "Lack blättert an der Stoßstange vorne ab. Richtzeit für a&o der Stoßstange vorne wird benötigt, da Stoßstange erneuert werden muß." Dabei hat er vollkommen außeracht gelassen, daß keine Grundierung vorhanden ist und daß die Stoßstange mehrere Lackbläschen aufweist, die bei der nächten Fahrt durch die Waschanlage auch abpellen.
Die Antwort von Nissan lautet: "Anhand der vorliegenden Dokumentation kann kein GARANTIEFÄHIGER Schaden festgestellt werden. Die Ablichtung lassen den Schluß zu, daß die Ursache einer äußeren Einwirkung zuzuschreiben ist. Der Antrag kann im Rahmen der Lackgarantie keine Berücksichtigung finden."
Dabei sind die einzigen äußeren Einwirkungen bei meinem Qashqai der Fahrtwind und gelegentlich mal die Autowaschanlage, was ja wohl nicht verboten ist gemäß der Bedienungsanleitung.
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Direkt zum Anwalt damit? Den Händler in den A**** treten, daß er eine vernünftige Schadensmeldung bei Nissan macht? Oder habt Ihr einen andern Tipp?
Beobachte schon länger dieses Forum. Habe aber noch nie einen Grund gehabt an meinem QQ+2 etwas zu bemängeln oder irgend etwas zu Problemlösungen beizutragen, da dies mein erstes Auto ist und ich quasi Laie bin.
Nun habe ich aber doch ein Problem mit der Stoßstange vorne. Der Serviceleiter von meinem Händler hat den Schaden begutachtet und selbst dabei festgestellt, daß an der Stoßstange keine Haftgrundierung vorhanden ist und hat die angehängten Fotos an Nissan gesandt mit folgenden Worten: "Lack blättert an der Stoßstange vorne ab. Richtzeit für a&o der Stoßstange vorne wird benötigt, da Stoßstange erneuert werden muß." Dabei hat er vollkommen außeracht gelassen, daß keine Grundierung vorhanden ist und daß die Stoßstange mehrere Lackbläschen aufweist, die bei der nächten Fahrt durch die Waschanlage auch abpellen.
Die Antwort von Nissan lautet: "Anhand der vorliegenden Dokumentation kann kein GARANTIEFÄHIGER Schaden festgestellt werden. Die Ablichtung lassen den Schluß zu, daß die Ursache einer äußeren Einwirkung zuzuschreiben ist. Der Antrag kann im Rahmen der Lackgarantie keine Berücksichtigung finden."
Dabei sind die einzigen äußeren Einwirkungen bei meinem Qashqai der Fahrtwind und gelegentlich mal die Autowaschanlage, was ja wohl nicht verboten ist gemäß der Bedienungsanleitung.
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Direkt zum Anwalt damit? Den Händler in den A**** treten, daß er eine vernünftige Schadensmeldung bei Nissan macht? Oder habt Ihr einen andern Tipp?