QASHQAI J11: LED Rückleuchten

von der EU wurde festgelegt, was ein Tagfahrlicht ist, wie es zu schalten ist, wie und wo es einzubauen ist. Punkt.
Es ist nicht ausdrücklich verboten TFL mit eingeschaltetem Rücklicht zu benutzen (zumindest habe ich eine solche Vorschrift nicht finden können)
Und ich werde an dieser Stelle sicher nicht "Punkt." schreiben da ich ja wohl kaum ein Recht habe jemandem zu verbieten sich darüber Gedanken zu machen ;)

Abgesehen davon, macht die Schaltung der TFL so wie sie ist, durchaus Sinn. Das Auto ist vorn beleuchtet. Zwei Autos im Gegenverkehr bewegen sich - normales Landstraßentempo vorausgesetzt - mit 200 km/h aufeinander zu.
Zwei Autos, die hintereinander herfahren, einer mit z. B. 100 km/h der vordere mit z. B. 90 km/h, bewegen sich mit 10 km/h "aufeinander" zu.
wo hat man wohl mehr Zeit, zu reagieren :quest:
Am hellen Tag und gutem Wetter mag es teilweise stimmen*, wenn es aber z.B. am tag regnet brauche ich normales Licht nicht weil ich ja nichts ausleuchten will und nur gesehen werden will, bin aber gezwungen es einzuschalten damit ich auch von hinten sichtbar bleibe.

*Auf den Autobahnen können Geschwindigkeitsunterschiede weit weit mehr betragen als 10km/h


Gruß
Alex
 
wenn es aber z.B. am tag regnet brauche ich normales Licht nicht weil ich ja nichts ausleuchten will und nur gesehen werden will, bin aber gezwungen es einzuschalten damit ich auch von hinten sichtbar bleibe.

Deshalb ist ja auch im § 17 der StVO von Abblendlicht die Rede und eben nicht von Tagfahrlicht. ;)
 
Als der § 17 der StVO verfasst wurde gab es das Wort "Tagfahrlicht" noch nicht ;)

Da wohl alles über den CAN-Bus geschaltet wird gehe ich davon aus dass es theoretisch möglich ist, praktisch wird sich wahrscheinlich niemand der es könnte die Arbeit machen rauszufinden wie...


Gruß
Alex
 
Das ist, selbst wenn es als Scherz gemeint war, Unsinn. Die aktuelle StVO ist von 2013.
Das ist, obwohl es ernst gemeint war, Unsinn. Die aktuelle Fassung der StVO ist vom Dezember 2016 ;)

Es gibt nun mal Lichtverhältnisse wo es für das Abblendlicht noch zu hell ist, ich aber schon gerne die Rücklichter an hätte. StVO hin oder her.

Zugegeben beim Qashqai spielt es keine so große Rolle da die Innenbeleuchtung erst auf "Nacht" umgestellt wird wenn es tatsächlich dunkel wird und nicht beim Einschalten des Abblendlichts, somit fahre ich ggf. eben mit Licht. Aber dennoch - es ist eine Lichtautomatik verbaut die ich bei bestimmten Lichtverhältnissen manuell steuern muss, und es stört mich ein wenig.

Gruß
Alex
 
Bei Regen oder generell schlechterer Sicht gebietet der Hausverstand sowieso
mit Abblendlicht zu fahren. Selbst denken soll man ja beim Fahren auch noch.

Gruß aus Österreich Leo


QQ 1,6 digT Tecna
 
Das Abblendlicht ist zum Ausleuchten bestimmt und geeignet, am Tag, selbst bei Regen, muss nichts ausgeleuchtet werden, da geht es um das Gesehen werden, dafür ist LED-TFL besser geeignet.
Davon abgesehen habe ich selbst bei besten Sichtverhältnissen auf der Autobah gerne die Rückleuchten an, was ohne Abblendlicht nicht geht...

Gruß
Alex
 
:ironie:Rückleuchten auf der Autobahn? Der Vordermann soll Platz machen, dafür volle Beleuchtung. Von hinten kommt ohnehin keiner an mir vorbei. ;)
 
@AlexSnd: Mach doch eine Petition an den Rechtsausschuss im Bundestag. Vielleicht reichen die eine Gesetzesänderung an der StVO nach Deinen persönlichen Vorlieben ein...
 
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