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Gelöschtes Mitglied 15223
Ehemaliger
Es ist nicht ausdrücklich verboten TFL mit eingeschaltetem Rücklicht zu benutzen (zumindest habe ich eine solche Vorschrift nicht finden können)von der EU wurde festgelegt, was ein Tagfahrlicht ist, wie es zu schalten ist, wie und wo es einzubauen ist. Punkt.
Und ich werde an dieser Stelle sicher nicht "Punkt." schreiben da ich ja wohl kaum ein Recht habe jemandem zu verbieten sich darüber Gedanken zu machen
Am hellen Tag und gutem Wetter mag es teilweise stimmen*, wenn es aber z.B. am tag regnet brauche ich normales Licht nicht weil ich ja nichts ausleuchten will und nur gesehen werden will, bin aber gezwungen es einzuschalten damit ich auch von hinten sichtbar bleibe.Abgesehen davon, macht die Schaltung der TFL so wie sie ist, durchaus Sinn. Das Auto ist vorn beleuchtet. Zwei Autos im Gegenverkehr bewegen sich - normales Landstraßentempo vorausgesetzt - mit 200 km/h aufeinander zu.
Zwei Autos, die hintereinander herfahren, einer mit z. B. 100 km/h der vordere mit z. B. 90 km/h, bewegen sich mit 10 km/h "aufeinander" zu.
wo hat man wohl mehr Zeit, zu reagieren :quest:
*Auf den Autobahnen können Geschwindigkeitsunterschiede weit weit mehr betragen als 10km/h
Gruß
Alex