Wie bekomme ich denn dieses lästige Ansaugrohr am einfachsten weg?

Die Klipse vorsichtig lösen und das Ansaugrohr nach oben drehen oder entfernen.

Nun ist mir aufgefallen, dass die Tagfahrlichter beim Fahren aus und wieder angehen und das sogar sehr oft.

Gehen denn beide TFL aus und hast Du ein oder zwei Steuermodule?
Spontan würde ich auf ein defektes Steuermodul tippen.

Gruß, hunterb52
 
nur noch mal zur Info

Tach zusammen. Lasst mich mal kurz zum Thema Maße:klugscheiß:en :

Es gibt bei der Auslegung der Vorschriften keinen Interpretationsspielraum sondern nur die Fakten der StVZO:exc::
40 cm:
Ist das absolute MAXIMUM Maß in dem sich das TFL befinden darf.
Das heißt vom Karosserieaußenmaß bis zum Beginn des TFL - maximal 40 cm.
60 cm:
Ist der MINIMUM Abstand zwischen den TFLern (der Bereich in dem NIX ist! - kein Gehäuse oder Lämpchen oder so)
Ausnahme: Bei Fahrzeuge unter 130cm Fahrzeugbreite darf dieser Abstand Minimum 40cm betragen.
25cm/35cm:
25cm ist das MINIMUM von der Fahrbahn bis zum TFL, wenn dieses nur als TFL genutzt wird.
35cm ist das MINIMUM von der Fahrbahn bis zum TFL wenn dieses durch dimmen auch als Positionslicht genutzt wird.
Das absolute MAXIMUM an Höhe für alle TFLer ist in Ausnahmefällen 150cm. Nein TFL können NICHT in die Außenspiegel montiert werden da diese nicht zur Karosserie gehören (auch nicht an die Sonnenblende da sich diese hinter einer Glasscheibe befindet).

Bei einem über- oder unterschreiten der vorgeschriebenen Maße ist zu beachten, dass als Beteiligter eines Unfalls (egal ob als Verursacher oder Geschädigter) die Versicherung die Übernahme der Gesamtkosten verweigern kann, da das Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis betrieben wurde und sich somit gar nicht legal im öffentlichen Straßenraum befunden hat.

TÜV hin oder her, letztendlich gilt die StVZO. Theoretisch könnte die Position der Leuchten, nach dem Besuch beim Blaukittel, ja auch geändert worden sein (vom Halter, Fahrer oder Nachbarn - weil´s schicker ist).

Der Ausspruch eines Richters:
„Es unterliegt dem rechtsunterworfenen sich über seine Rechte und Pflichten selber zu informieren und danach zu handeln.“ Und in diesem Fall ist der Fahrer gemeint. Dieser ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges, welches er bewegt, verantwortlich. (Will man sich, seine/n Frau/Mann oder Tochter/Sohn in diese Verlegenheit bringen?)

Aber es muss ja jeder selber wissen was er tut...

... und steinigt mich bitte nicht. Ich habe die Regeln nicht gemacht!!!
 
Eben nicht - Link?
Habe mir die STVZO gerade runtergeladen, da stehen keine Masse drin, sondern im Anhang wird auf "ECE Regelung 87" verwiesen. Dort gibt es die 400 mm von außen nur bei Verwendung als Begrenzungsleuchte (also die gedimmten TFL). Ansonsten gelten die 600mm Abstand.
 
Wo anders verhungern Tausende von Menschen , Atomkraftwerke schmelzen sich in die Erdkugel und ich habe ein schlechtes Gewissen weil mein Tagfahrlicht den Mindestzwischenabstand nicht einhält.

Höhö.... soweit kommts noch . :cool:

@Maxer: Aber danke für die Info ;)
 
O.K. es geht weiter...

Es ist richtig, dass in der StVZO keine Maße stehen, jedoch nicht, dass sie in der ECE-R 87 zu finden sind (hier wird lediglich das Genehmigungsverfahren für TFL dargelegt).
Die Maße für alle Lichttechnischen Anlagen an Fahrzeugen wird in der ECE-R48 festgelegt:
:guckstdu:
http://www.ermax.at/katalog/beleuchtung_gesetzliche_vorschriften.pdf

Damit das ganze auch passt gibt es noch:

"RICHTLINIE 2008/89/EG DER KOMMISSION
vom 24. September 2008
zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
(Text von Bedeutung für den EWR)"

und:

"Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Richtlinien 76/756/EWG, 76/758/EWG und § 49a StVZO; - Zulässigkeit von Leuchten für Tagfahrlicht" vom KBA (Kraftfahrbunderamt)

Ich habe jetzt richtig lange gesucht und find wirklich nix wo steht, dass es 40 cm von Außen sein müssen (und 60 cm schon garnicht - das ist der Mindestabstand zwischen den Leuchten)


;)


Jaja ist ja gut, ich geh wieder nach hinten. Aber vielleicht gibts ja doch einen der was damit anfangen kann...
 
Gehen denn beide TFL aus und hast Du ein oder zwei Steuermodule?
Spontan würde ich auf ein defektes Steuermodul tippen.

Gruß, hunterb52

Ich habe nur ein Steuermodul für beide TFL`s und es gehen natürlich beide an und aus. Klar kann es das Steuermodul sein, da es aber Probleme beim 1.5 Diesel mit Flackerlich(Lichtorgel) gibt, glaube ich eher an ein anderes Problem...
 
Die TFL´s schalten sich erst ein sofern der Motor läuft, also die Lichtmaschine die Batterie läd. Schaltet man den Motor ab, gehen die TFL´s aus...
 
In der Regel sind die TFL schon bei eingeschalteter Zündung an.
Wenn sie hierbei nicht flackern und erst wenn der Motor läuft, könntest Du mit der Vermutung zur Lichtmaschine recht haben.
 
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