Wenn ich es richtig weis ist es so das wenn das FHZ 1500kg hat ein mit AH mit 1500kg Gesamtgewicht gezogen werden darf = 3000kg .
Bsp.: FHZ - 1450kg u. AH 1500kg = nein
FHZ - 1550kg u. AH 1500kg = ja
FHZ - 2005kg u. AH 1500kg = nein (3500kg überschritten)
FHZ - 1995kg u. AH 1500kg = ja (bis 3500kg GG)
so wie ich es weis muss das Leergewicht des KFZ gleich oder höher des AH sein sonst geht es nicht , selbst 1kg drunter und es geht nicht , hier gilt jedoch nur der Eintrag in den Papieren nicht jedoch ein Wiegeschein usw., Leergewicht kann jedoch beim TÜV entsprechend angehoben werden bsp. wenn hier etwa nur wenige kg fehlen sollten , dies hatte ich an meinem Passat damals auch machen lassen (100 Zulassung mit Caravan) da dieser etwa 45kg zu wenig hatte wurde das Leergewicht um 50kg angehoben (andere Räder,AHK,usw.) und somit war dies dann möglich .
Leergewicht ist zudem mit geeichter Waage beim TÜV ermittelt worden und so eingetragen , zudem bei der Zulassung neuer FZS ausgestellt worden .
Hoffe das dies etwas Klarheit hier bringt .
Weitere Fragen gerne bei jedem TÜV oder Dekra erfragen , geben hierzu auch gerne Auskunft . War jedenfalls bei mir damals so

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