Staub-/Lackeinschlüsse gibt es oft bei bei Neuwagen ab Werk. Auch bei Premiummarken wie BMW etc. Sie sind, abhängig von Größe und Lage (Sichtzone) nicht einmal unbedingt ein Mangel im Sinne der Gewährleistung. Kleine, kaum sichtbare Einschlüsse in Sichtzone I (oben leigende Flächen die immer im Sichbereich sind wie Dach, Deckel, Motorhaube) sind im Rahmen zulässig. In Sichtzone II (alle Bereiche oberhalb der mittleren Zierleiste und im oberen inneren Bereich der Türen) sind vereinzelte Einschlüsse auch noch keine Mangel. Weiter unten dürfen die Einschlüsse auch größer sein. In der Sichtzone 3 (Innenbereiche und Bereiche der Karosserie von unten bis mittlere Zierleiste) dürfen einige Staubeinschlüsse auch größer auftreten ohne das dieses zu einem Mangel im Sinne der Gewährleistung führen muß.
So in etwa die Rechtssprechung zum Thema Staubeinschlüsse bei Neuwagen.