Qashqai J10: Massive Probleme - bitte um Hilfe/Tips

Hi,

aus welcher Region / Stadt kommst du?

Ich habe meinen QQ umgetauscht. Wie, schaue hier.

Gruß
 
....

aus welcher Region / Stadt kommst du? --> Ludwigsburg, Händler ist in Asperg (bei Stuttgart)

Neuer Stand:
Qashqai wird wohl jetzt auf Wassereinbruch geprüft, Nissan ist mit im Boot, hab jetzt nen kleinen Micra bekommen, wo ich jedoch keinen Nerv hatte mich damit zu beschäftigen. Das soll Nissan heute klären - mit Kind und Kinderwagen ist das doch etwas zu klein.

Hab dann noch mit dem GF geredet, so etwas habe ich noch nie erlebt - von Kundeninteresse null, der kennt nicht mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung! Faszinierend wie es manche Menschen in manche Positionen schaffen.

Gruß Sasa
 
Mal eine kleine kurze Frage , hast du deinen QQ neu od. gebraucht gekauft und ist gegebenenfalls noch Neuwagengarantie drauf od. schon Gebrauchtwagengarantie ? Wäre vielleicht hier auch noch Interessant dies zu Wissen um weiter beurteilen zu können .
 
In Gerlingen ist auch ein Top Nissan:mrgreen:.
Hat einen sehr guten Ruf und ist ein Familienbetrieb und schätzt vor allem
jeden Kunden;)
 
@Gismo

J.... kenn ich, von dem laufen Mietwägen
bei uns. Der hat es nicht mal geschafft mit
ein Angebot zukommen zu lassen, wo ich
vor Kauf bei ihm angefragt hatte....
Gruss
 
In Gerlingen ist auch ein Top Nissan:mrgreen:.
Hat einen sehr guten Ruf und ist ein Familienbetrieb und schätzt vor allem
jeden Kunden;)

genau den wollte ich auch grad vorschlagen , einfach mal den :mrgreen: wechseln tut dir bestimmt gut . Da Neuwagen ja EU weit Garantie Anspruch haben dürfte dies eigentlich kein Problem darstellen .
 
Bitte nicht den Händler wechseln! Da hier das Thema "Wandlung" benannt wurde! Nur der verkaufende Händler ist dafür zuständig. Legt jemand anderes Hand an, besteht rechtlich keine Chance mehr. Auf irgendwelche Kulanz würde ich mich dann nicht verlassen. Urteile zu diesem Thema gibt es genügend.

PS:
Beim Thema Wandlung greift nur die gesetzliche Gewährleistung! Hierfür ist der Verkäufer zuständig, bzw. sein Einverständnis muss vorliegen, wenn andere Vertragswerkstätten Hand anlegen.

Garantie deckt keine Wandlung ab.
Zitat! Nach BGH (ZfS 98, S. 16) ist es zulässig, daß die Hersteller auch für den Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung keine Wandelungs- oder Minderungsansprüche einräumen.

Lest gern hier http://www.kfz-sv-kraeusslein.de/uploads/media/Garantie.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Update

Das Spielchen mit "Wandlung" etc. ist bekannt und das AH / Hersteller hat genügend Möglichkeiten das Thema ganz legal in die Länge zu ziehen. Meiner Frau wäre natürlich ein Tausch des Fzg. lieber, da sie das Vertrauen in den Wagen verloren hat, jedoch ist dies "beweis bzw. nachweisbar" :(

Gerade eben mit der Werkstatt telefoniert und folgender Schaden wurde festgestellt:

Verbindung Innenkotflügel/Quertraverse Motorraum ist nicht abgedichtet! Also nicht ausreichend, sondern GARNICHT - wurde schlichtweg vergessen!
Folgende Neuteile sind beantragt: Kabelbaum innen und aussen, neuer Teppich samt Dämmung, Dichtteile etc. Jedoch ist einer der Kabelbäume Nissan DEUTSCHLAND gar nicht bekannt!?

Das ist doch ein schöner Fall für die Qualitätsabteilung von Nissan - schlechte Fertigungskontrolle sag ich da nur. Hier greift wohl der grosse Wunsch der "Null-Fehler-Mentalität", welche grosse Konzerne an den Tag legen wohl nicht :)

Sobald ich mehr weiss, melde ich mich....

Gruß Sasa
 
Oben