Die Haubendämpfer sind zulässig und wurden auch als original Nachrüstsatz verkauft für den J10 und J11.
Auch andere Firmen verkaufen diese Sätze als "Zubehör" um eine Verbesserung zu der "Stange" zu bieten....
Beispiel:
www.autohausdamm.de
Es ist nur ein Punkt zu beachten bei den Dämpfern...
Die ECE-Genehmigung (auch E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung) besagt, das ein Bauteil am Fahrzeug nach EU-Vorschriften genehmigt wurde.
Es erhält dadurch ein ECE-Prüfzeichen, welches die ECE (Economic Commission-for Europe) vergibt.
Das ECE-Prüfzeichen ist ein großes E im Kreis plus ECE-Prüfnummer.
Ähnlich wie bei der
Allgemeinen Betriebserlaubnis kann bei einer EG- bzw. ECE-Genehmigung davon ausgegangen werden, dass die Montage dieser Bauteile
kein Sicherheitsrisiko darstellt.
Das erklärt auch das es an jeder Stelle im Netz Nachrüstsätze gibt...
Einzig TÜV relevant sind die Haubenlifter mit "Verfallsdatum", die bei einer aktiven Motorhaube verbaut sind.
Das ist bei BMW der Fall, die alle 5 Jahre zwangsgetauscht werden müssen, sonst gibt es keine TÜV Plakette.