Und grundsätzlich gilt eben auch am Zebrastreifen: Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer! Ich würde als Fußgänger niemals den Fuß auf den Zebrastreifen setzen, wenn ein Fahrzeug nur noch 10...15 Meter entfernt ist (bei zugelassenem Tempo 50). Das ist rücksichtslos gegenüber dem Autofahrer und gefährlich für mich. Als Autofahrer ist es mir allerdings ein paar Mal schon so gegangen, dass ich eben wegen der genannten Situation voll in die Eisen gehen musste. :shok:
Was den letzten Absatz des verlinkten Beitrags hinsichtlich der Radfahrer betrifft: Vor ca. zwei Jahren hat ein Radfahrer, der über den Zebrastreifen geradelt und dort mit einem PKW, der nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, zusammengestoßen ist, vor Gericht 75 % der Schuld zugewiesen bekommen, da er auf das Vorrecht vor dem Fahrzeugverkehr bestanden hat. Der Richter hat ihm damals unmissverständlich klar gemacht, dass er dieses Vorrecht nur gehabt hätte, wenn er sein Rad über den Zebrastreifen geschoben hätte. Und die 25 %, die der PKW-Fahrer bekommen hatte, hatten als Grundlage lediglich die leicht überhöhte Geschwindigkeit desselben von ca. 55 km/h (aus der Bremsspur ermittelt). Hätte sich der PKW-Fahrer an Tempo 50 gehalten, hätte der Radfahrer die vollen 100 % Schuld bekommen. (Soviel auch zum aktuellen Thema "Blitzerwarner" an anderer Stelle im Forum :cheesy: .)