Alle: Neuigkeiten zu Versicherungen, StVO und andere rechtliche Dinge

Lese ich das richtig... wenn jemand vor meiner Garage parkt und ich lasse ihn abschleppen, dann zahle ich das Abschleppen, und muss dann versuchen die Kosten als Schadenersatz vom Fahrzeugführer zurückzubekommen?

Das ist aber doof geregelt...
 
oder du machst eine Abtrittserklärung mit dem abschleppunternehmen, sodass sie letztendlich das Fahrzeug erst heraus geben, wenn die Kohle über den Tisch gerollt ist. ;)
 
Wenn sich hier mal die Radfahrerfraktion auch daran halten würde (zum Glück nicht alle) wäre dies auch nicht schlecht , hat sich aber doch schon so eingebürgert einfach drauf los zu fahren mit der Begründung der Autofahrer muss ja eh hier anhalten auch wenn der Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit seitlich heranbrettert :sry::shok: , hab dies jetzt schon des Öfteren an Überwegen selbst gehabt und auch beobachtet , selbst schon mit Abstand an Übergang gestellt und Radfahrer freundlich darauf angesprochen , meist mit der Antwort :dürfen wir so steht auch so im Gesetz :shok: . Einfach nur Fassungslos , ist auch egal welchen Alters der Radler ist .

Bei einigen Zebrastreifen hab ich auch schon des Öfteren gesehen : Radfahrer vor überqueren bitte absteigen , doch die meisten scheinen das Schild überhaupt nicht zu Kennen :sry: , teils sogar welche wo man sicher sein kann das dieser einen Führerschein besitzt , da wird dir dann teils sogar noch der Vogel gezeigt mit der Begründung : kannst mich ja eh nicht Anzeigen :cheesy: .

Na ja was soll man dazu dann noch sagen .
 
Und grundsätzlich gilt eben auch am Zebrastreifen: Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer! Ich würde als Fußgänger niemals den Fuß auf den Zebrastreifen setzen, wenn ein Fahrzeug nur noch 10...15 Meter entfernt ist (bei zugelassenem Tempo 50). Das ist rücksichtslos gegenüber dem Autofahrer und gefährlich für mich. Als Autofahrer ist es mir allerdings ein paar Mal schon so gegangen, dass ich eben wegen der genannten Situation voll in die Eisen gehen musste. :shok:

Was den letzten Absatz des verlinkten Beitrags hinsichtlich der Radfahrer betrifft: Vor ca. zwei Jahren hat ein Radfahrer, der über den Zebrastreifen geradelt und dort mit einem PKW, der nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, zusammengestoßen ist, vor Gericht 75 % der Schuld zugewiesen bekommen, da er auf das Vorrecht vor dem Fahrzeugverkehr bestanden hat. Der Richter hat ihm damals unmissverständlich klar gemacht, dass er dieses Vorrecht nur gehabt hätte, wenn er sein Rad über den Zebrastreifen geschoben hätte. Und die 25 %, die der PKW-Fahrer bekommen hatte, hatten als Grundlage lediglich die leicht überhöhte Geschwindigkeit desselben von ca. 55 km/h (aus der Bremsspur ermittelt). Hätte sich der PKW-Fahrer an Tempo 50 gehalten, hätte der Radfahrer die vollen 100 % Schuld bekommen. (Soviel auch zum aktuellen Thema "Blitzerwarner" an anderer Stelle im Forum :cheesy: .)
 
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