Hallo
Niemand muss müssen. Aber die wenigsten Werkstattbesitzer sind total verblödet. Zumindest wären sie dann nicht lange "Werkstattbesitzer", sondern nur noch "pleite"! Sie leben davon, dass Leute zu ihnen kommen und Inspektionen oder Reparaturen machen lassen. Deswegen wird er eigentlich immer "Ja, mach ich!" sagen, nur so kommt er an Umsatz und ohne Umsatz auch kein Ertrag.
Nur wenn Du die Inspektion oder die Reparatur nicht bezahlen willst, dann wird erwohl ziemlich sicher "Nein" sagen. Könnte ja so sein, dass Du nicht zahlen willst, weil Du meinst, dass es unter "Mängelhaftung" fällt. Dann könnte und darf er nein sagen, weil er nicht der Lieferant des Objekts ist. Könnte ja auch so sein, dass Du nicht zahlen willst, weil Du meinst, dass es unter "Garantie" fällt. dann hängt es davon ab, welche Art Garantie Du mit dem Objekt erworben hast. Üblicherweise steht da der Geltungsbereich drin, und wenn da was von "Nissan Deutschlandweit" oder "Nissan Europaweit" drinsteht, dann muss er, wenn er Nissan Vertragshändler ist (und bleeben will). Wenn da was von "Händlergarantie XYZ" drinsteht, dann muss nur XYZ ran, aber nicht Nissan Autohaus Klein Hupfingen.
Dass die Lust, viel Energie in den Garantiefall zu stecken, lange und stark gegen Nissan und für Dich einzutreten, um den Garantieanspruch durchzusetzen, vielleicht nicht ganz so gross ist wie bei einem Kunden, der bei ihm selber gekauft hat kann man aber nicht ausschliessen.