Ahem...
Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, kann er sichergestellt und auch vernichtet werden. Das ist aber nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Smartphones übertragbar. Solche Geräte erfüllen vorrangig eine andere Funktion, daher gibt es erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre.
Und ob die Polizei verdachtslos ein Connect oder ein Smartphone kontrollieren darf, wage ich auch zu bezweifeln. Auch das Auto gilt als Privatspäre und für Durchsuchungen, die über das Kontrollieren von Verbandskasten und ggf. Warnweste hinausgehen, wird ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss benötigt. Gefahr im Verzuge zieht hier nicht und ist durch Rechtsprechung des BGH bzw. des BVG erheblich eingeschränkt worden.