QASHQAI J10: POIs als csv ins Connect importieren ...

Ja, in der Fremde stell ich um
 
Hab´s bei mir auf 250m eingestellt und bin damit eigentlich gut Zufrieden , denn Summton hab ich abgestellt dies nervt nur . Seit ich den drauf hab hat meine Frau keine Gebührenpflichtige Fanpost mehr bekommen ;).
 
Ja, OK. Es gibt da aber auch noch diverse sog. Verkehrszeichen, an denen man sich zumindest grob orientieren sollte. ;)

Ic habe bei Kir auch auf 250 m eingestellt. Mit Piep. Fähre so eigentlich ganz zufriedenstellend.
 
Fahrzeug wird bei uns überwiegend im Stadtverkehr genutzt (ca.90%) somit so ganz zufrieden mit den Einstellungen .
 
Tja, der eine sieht's so, der andere so...

Ich bin der Meinung, im Stadtverkehr (zumindest "Großstadt") überhaupt nicht zu gebrauchen, weil da in 250 m Umkreis immer irgendwelche Blitzen - auch an Ampeln - rumstehen, die mit der eigenen Strecke nun überhaupt nichts zu tun haben. Mich haben diese ständigen Warnungen ohne Sinn und Zweck einfach nur genervt...
 
Ich bin der Meinung, im Stadtverkehr (zumindest "Großstadt") überhaupt nicht zu gebrauchen,...
Gerade auf fremden Territorium gibt es einem die nötige Hilfe und hält somit den Verwaltungsaufwand der Bußgeldstellen in Grenzen. ;)

Gruß, hunterb52
 
So und nun ich mal wieder mit einem

Sicherheitshinweis
Blitzer-POIs auf dem Navi werden eigentlich als Geschwindigkeitswarner bezeichnet und sind somit nicht rechtens.
Was wiederum bedeutet, sollte man (oder Frau ;)) in eine Kontrolle der Rennleitung kommen und man so ein modifiziertes Navi
feststellen, wird es meist Sichergestellt ("weggenommen" ) und der Nutzer hat Probleme.
Achja das Gerät wird dann meist vernichtet.
 
Ahem...

Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, kann er sichergestellt und auch vernichtet werden. Das ist aber nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Smartphones übertragbar. Solche Geräte erfüllen vorrangig eine andere Funktion, daher gibt es erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre.

Und ob die Polizei verdachtslos ein Connect oder ein Smartphone kontrollieren darf, wage ich auch zu bezweifeln. Auch das Auto gilt als Privatspäre und für Durchsuchungen, die über das Kontrollieren von Verbandskasten und ggf. Warnweste hinausgehen, wird ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss benötigt. Gefahr im Verzuge zieht hier nicht und ist durch Rechtsprechung des BGH bzw. des BVG erheblich eingeschränkt worden.
 
Stimme Udo hier voll und ganz zu. Und für mich fraglich ist zusätzlich, wie der Verdachtsmoment bei der Polizei überhaupt in der Praxis entstehen soll, wenn der Hinweis auf den POI nur für wenige Sekunden auf dem Display erscheint und davor und danach nichts davon zu sehen bzw. hören ist.
 
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