A
anonymous
Ehemaliger
Eine gesetzliche Garantiepflicht gibt es nicht. Es gibt nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Hier ist zu beachten, dass diese bei der Übergabe des Produktes beginnt (Gefahrenübergabe) und 2 Jahre vorgeschrieben ist. In den ersten sechs Monaten hat der Verkäufer zu beweisen ob ein bestehender Mangel vor Gefahrenübergabe vorhanden war oder nicht. Danach tritt die Beweislastumkehr ein und der Kunde muss einen vorhandenen Mangel beweisen. Rechtlich oft ein riesen Problem. Dies alles kann durch eine Garantie weitestgehend vermieden werden. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Der Umfang ist in den jeweiligen Garantiebedingungen nachzulesen. (evtl. Selbstbeteiligung des Kunden, Ausschlüssen oder Deckelbeträge)