Der Importeuer muss doch nur stichprobenartig Kontrollen machen, ob alles verbaut ist oder den Zulieferer per Vertrag in die Haftung nehmen, wenn zugesicherte Eigenschaften oder Ausstattungen nicht vorhanden sind.
Man beachte bitte: Mit der gleichen Begründung wie hier von Pegasus vorgetragen könnte plötzlich ein Fahrzeug ohne Klimaanlage ausgeliefert werden! Man hat einfach die Ausstattung geändert:exc:
Oder wir liefern einen 360 ohne Panoramadach oder wir lassen die elektrischen Fensterheber einfach mal weg. Da muss doch jedem klar sein, dass das nicht geht. Wenn man überhaupt damit durchkommen will, dann weil die Änderung in diesem Fall (gekühltes Handschuhfach) von sehr geringer Bedeutung ist aber nicht pauschal in jedem Fall, weil die Ausstattungslisten den von mir oben geposteten Zusatz enthalten.