Alle: Rabatte für Schwerbehinderte, die Jägerinnung und Großkunden bei Neuwagenkauf

Soweit mir es der :mrgreen: erklärt hat muß ein Mensch mit 50% Behinderung in der Familie sein um in den Genuß der Vergünstigung zu kommen......Vielleicht ist diese Aussage ja falsch...........
 
Hi,

ich habe' nen Schein (50% und Merkzeichen "G"). :shok:

Der Wagen muss auf mich zugelassen werden für min. ein halbes Jahr (Will ich aber sowieso)

Auszug/Zitat aus Homepage des BbaB - Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.:


Was ist zu beachten?

Das mit dem Behindertenrabatt erworbene Fahrzeug muss auf eine behinderte Person zugelassen werden. Dabei spielt es keine Rolle ob die behinderte Person selbst am Steuer sitzt oder mit dem Wagen befördert wird. Das heißt, auch Eltern von behinderten Kindern oder Angehörige von hilflosen Personen sind bezugsberechtigt. Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf den Erwerber zugelassen sein.


Auszug/Zitat Ende


Also wird wohl auch eine Zulassung auf Deine Schwester zumindest für diesen Zeitraum unumgänglich sein wenn Du diesen Behindertenrabatt in Anspruch nimmst...



Gruß vom BEATMASTER :cool:
 
Genau so ist es mit der Zulassung, wobei du nicht unbedingt beim Bund behinderter autofahrer dabei sein musst. Es langt 50 % Behinderung ohne Merkmale um in die 20% Rabattgeschichte zu kommen. Allerdings würde ich trotzdem mal empfehlen auf der Website des Bundes behinderter autobesitzer nachzusehen, da zum einen die Leute sehr hilfebereit sind selbst wenn man nicht Mitglied ist sondern sie haben auch noch andere Vergünstigungen die interessant sind.:cheesy:
 
Noch einen Hinweis hier.
Gibt es einen Vormund, kann auf diesen auch zugelassen werden. Ein Nachweis muss man beim :mrgreen: hinterlegen.
 
Hi,
ich habe' nen Schein (50% und Merkzeichen "G"). :shok:

Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf den Erwerber zugelassen sein.


Öhm...laut Aussagen meines Händlers reicht es mittlerweile, wenn der wagen nur 1 Tag zugelassen ist...weil das bei dem Bund eh keiner merkt und dieser Schein nur für den verkaufenden Händler wichtig ist.
merkzeichen "G" interessiert hierbei keinen, hier gehts lediglich bei solchen Vorgehensweisen nur um die min. 50% Beh.

Alternativ gehts auch mit einem Mitgllied in einem Jagd- oder Bauernverband habe ich mir sagen lassen!
Gruß
Appi
 
50% ist vorgegeben. Merkzeichen ist egal.
Neuerdings auch möglich bei Verwandtschaftsgrad 1.Grades. Fragt hier euern Händler.
Zur Haltedauer: Vorgegeben sind 6 Monate (analog Gewerbe)
Wird hier getrickst und die Revision merkt es, dann wird es teuer für den Händler und bei nachweislichem Betrug wird es nicht nur teuer.
Ob hier jemand Zeit für Kontrollen hat, sei mal dahingestellt.
 
Solange ich das nicht weiss, machts mich nicht heiss oder so....obwohl ist da evtl. mitgehangen auch mitgefangen?
mein Verwandter unterschreibt ja und erklärt sich mit den Bedingungen einverstanden.
 
Absolutes No Go !!!

Ganz ehrlich - warum macht Ihr so was? :rotekarte:

Leute wie ich haben oft genug Schwierigkeiten die Behinderung ausgelichen zu bekommen. Rabatte oder andere Dinge die vereinbart werden um einen NACHTEILSAUSGLEICH und keine "Vergünstigungen" wie oft gesagt wird zu bekommen werden durch solche Aktionen leichtfertig zunichte gemacht.

Klar, es ist zuerst natürlich toll - man hat ja gespart ! Aber was dahinter steckt, da macht sich wieder keiner Gedanken drum. Erst Recht niemand der keine Behinderung hat.

Es ist ja nun schön wenn sich in der Verwandschaft oder sonst wo jemand findet der anderen, nicht behinderten Menschen solche "tollen Dinge" wie z.B. Rabatte ermöglicht - aber dann soll man sich auch nicht wundern wenn das ggf. dann doch irgendwelche Probleme verursacht.

Auf keinen Fall aber sollte das ausgenutzt werden und damit den ohnehin behinderten Menschen dann ggf. noch weiter zu Schaden - und wenn es nur dadurch ist das ggf. erreichte Vereinbarungen bzgl. Nachteilsausgleichen zunichte gemacht werden.

Sorry, bin eigentlich ein friedliebender Mensch, aber so etwas ärgert mich einfach ungemein :exc:

so, und nun wieder friedlich weiter... ;)

Gruss vom BEATMASTER :cool:
 
@ Beatmaster

ich kann Dir da nur vollkommen zustimmen!!!
Jeder der ohne Behinderungen, Erkrankungen, oder was auch immer ist,
sollte froh darüber sein. Denn Gesund zu sein ohne irgendwelche grossen Ein-
schrenkungen ist doch schon Bonus genug.

Also lasst den Behindertenrabatt denen, die in wirklich brauchen, bzw denen,
denen er wirklich zusteht.

Das ist nur fair.

Danke
 
Sorry, aber für die Aufregung habe ich kein Verständnis und echauffieren muss man sich wegen solcher Dinge, wenn man den Hintergrund mal generell nicht kennt, ebenso wenig.
Weiss einer der Herren Vorredner, ob der neue QQ nicht aus genau dem Grund angeschafft wird, um die Pflegebedürftigen in der Familie umher zu kutschieren?
Höherer Einstieg, besseres Sitzen.......wenns nach mir ginge könnten wir das jetztige Cabrio noch gerne weiter fahren, machte mir persönlich von der Sportlichkeit, vor allem, wo der Sommer vor der Tür steht, sicherlich mehr Spass und Laune, als in einem geschlossenen Fahrzeug zu sitzen. QQ hin oder her.
Aber nein, wir tragen denen Rechnung, um die wir uns aufgrund ihres Handicaps kümmern. Warum sollte ich dann nicht selber auch den eigenen Vorteil in den Fokus stellen :quest:

Gute Nacht!
 
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