Alle: Reifendruck-Kontrollsystem (TPMS - tyre pressure monitor system)

Zu Betriebserlaubnis:

Das hätten alle die, die am RDKS verdienen, so auch die Reifenhändler wohl gerne, dass die Betriebserlaubnis sofort erlischt, dass dem nicht so ist wurde mehrfach geschrieben unter anderem sagt das der ADAC selber.

Da der Mangel aber sofort zu beheben ist wird der Sache aber schon eine gewisse Bedeutung beigemessen.

Das System soll -da nun vorgeschrieben- auch funktionieren. Also ohne rumzufahren ist nicht!

Aber ich frage mich wieviele Unfälle gehen tatsächlich auf falschen Reifendruck zurück, ich lese da ausschließlich in den täglichen Meldungen von anderen Ursachen. Wegen mir sollte jeder der die einfachsten Verkehrsregeln missachtet seine "eigene Betriebserlaubnis" verlieren und das fängt beim nicht blinken an.
 
Kann es sein das ihr hier zwei verschiedene Dinge vermischt habt?

Wenn mein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis in der die Sensoren vorgeschrieben sind hat und diese defekt sind kann ich nachvollziehen dass dadurch die Betriebserlaubnis nicht erlischt.

Wenn ich jedoch diese Sensoren (aus welchen Gründen auch immer) nicht einbauen lasse und dann das Fahrzeug in Betrieb nehme, begehe ich dies doch mit Vorsatz und somit dürfte meiner Meinung nach schon die Betriebserlaubnis in Gefahr sein oder?
 
Ein nicht Einbauen der Sensoren ist einem Deaktivieren der RDKS-Sensorik gleichzusetzten. Dies führt momentan noch nicht zum Erlöschen der ABE.
 
Nur das, was ich weiter oben zitiert habe... bis das Ganze ggf. mal vor Gericht landet, wird das wohl noch etwas dauern. - Tante Google findet noch nicht wirklich viel zu dem Thema...
Also Freiwillige für einen Musterprozess vor! ;)
 
Ich habe da nochwas gefunden was mich von meiner obigen Aussage etwas zurückrudern lässt. Ich denke hier sieht man auch teilweise die Schwammigkeit der Gesetzeslage in Bezug auf die Umsetzung der EU-Verordnung.
Seht selbst > KLICK
Demnach wäre ich bei Fahrzeugen ab EZ 1.11.2014 vorsichtig ohne Sensoren zu fahren.

EDIT: HIER nochmal im Klartext nachzulesen.
 
......Meine Frage war: Wie verhält sich die Warnelektronik im Qashqai Bj. 2014?
Hat jemand hiermit Erfahrungen?
Also Du hast die Möglichkeit die Sollwerte (je nach Beladung und jeweils pro Achse) einzugeben. Z.B für die Vorderachse 2,3 Bar fürs Hinten 2,1. Wenn einer der Istwerte um mehr als 0,5 Bar sinkt, kommt eine Warnung.
 
Ich habe zur Rechtslage "Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis" nach Deaktivierung des RDKs auch etwas gegoogelt.
Fazit: Ich gehe mit dem ADAC konform, dass hier die ABE nicht erlischt und widerspreche der Aussage des von Pewoka verlinkten Artikels des BTZ Möckerns. Die Rechtslage ist allerdings schwierig.
2007 hatte bereits schon mal ein Reifenhändlerverband von Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Deaktivierung des RDKS geschrieben und ist danach zurückgerudert. Liest man das Blatt, dass sich die Reifenhändler von Kunden unterschreiben lassen sollen (hier klicken) so ist dort auch nichts vom Erlöschen der Betriebserlaubnis zu lesen.
In dem entscheidenden Paragraphen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis steht folgendes (§19 StVZo):
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Ob einer oder mehrere dieser 3 Punkte beim RDKS zutreffen, müssten am Ende Gerichte entscheiden. Es reicht jedenfalls zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht die Tatsache, dass ein vorgeschriebenes Bauteil ausgetauscht wurde. Aber nach dem, was ich in den Juristen- und Verkehrsforen gelesen habe, hat vermutlich der ADAC doch recht.
Hier sind weitere Links zum Thema: Link
In jedem Fall ist es aber unzulässig das RDKS zu deaktivieren.:exc:
 
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