Also mein Händler hat nichts dergleichen gesagt.
Er würde halt auch wenn, dann nur die neuere EVO5 einbauen, er kann mich da voll verstehen.
Ich soll ihm später den Wagen nochmal vorführen, damit er sich das mal rein interessehalber ansehen kann.
Da jede WEBASTO-Standheizung vom TÜV eingetragen und somit auch eintragungsfrei ist...warum sollte sich dann da was in den Garantiebestimmungen ändern. Wäre ja dann bei meinem Frontbügel nicht anders...
Einfach mal zum Händler fahren und fragen, wie er die Sache sieht...meiner is da ganz Easy...
Er würde halt auch wenn, dann nur die neuere EVO5 einbauen, er kann mich da voll verstehen.
Ich soll ihm später den Wagen nochmal vorführen, damit er sich das mal rein interessehalber ansehen kann.
Da jede WEBASTO-Standheizung vom TÜV eingetragen und somit auch eintragungsfrei ist...warum sollte sich dann da was in den Garantiebestimmungen ändern. Wäre ja dann bei meinem Frontbügel nicht anders...
Einfach mal zum Händler fahren und fragen, wie er die Sache sieht...meiner is da ganz Easy...