Qashqai J12: Thema Blitzerwarnung

Nur zu meinem Verständnis. Wir sind doch hier im Qashqai Forum oder nicht ?
Wenn ich manche Beiträge lese, scheint es ja schon fast eine Frechheit zu sein, zu antworten, wenn man nicht Besitzer der jeweiligen Baureihe ist. Bleibt doch ein bisschen lockerer, wir sind doch ein Forum für Liebhaber des QQ und kein offizielles Amtsblatt.
 
Bin gerade von Renault Kadjar auf Qashqai J12 umgestiegen. Beim Kadjar wurde mir jeder Blitzer (temporäre nicht so häufig) gemeldet. Habe beim Nissan ebenfalls die Blitzermeldungen aktiviert - Fehlanzeige. Erfahre nun hier im Forum, dass es nicht funktionieren kann, da von Nissan nicht implementiert. Nun Frage ich mich: Weshalb kann Renault etwas, was Nissan nicht kann? Ungeachtet der Tatsache, dass ich es nicht nutzen darf. Letztendlich liegt es wohl in meiner Entscheidung ob ich es aktiviere oder nicht. In meiner Küchenschublade habe ich einige gefährliche Messer mit denen ich Ungesetzlichkeiten begehen könnte - tue ich aber nicht! Zu umgehen ist das Verbot außerdem noch mit Hilfe verschiedener Blitzerapps auf dem Smartphone. Wie gesagt: mir ist unverständlich weshalb Renault das kann - Nissan aber nicht!!!
 
Andere Geschäftsführer und andere Auffassung zur StVO.
Nissan könnte es tun, würde aber eine Unterstützung gegen eine Gesetzesausführung unterlaufen.

Und die GF wird sich, meiner Meinung nach, an diese Vorgabe halten...

Haltung zu Warnsystemen
gegen Blitzer: Im § 23 Absatz 1 heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


Also ein Mobiles Warngerät ist Deine Sache, ein Handy mit App ist Deine Sache, aber ein verbautes Gerät mit der Vorbereitung einer Warnfunktion fällt auf Nissan zurück und das werden die Geschäftsführer nicht wollen...

Dazu gibt es dann mehrere Tatbestände...wobei der dritte auf ein eingebautes Gerät abzielt.

Als Führer eines Kfz ein technisches Gerät betrieben, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu stören oder diese anzuzeigen75 Euro1B-Verstoß
Als Führer eines Kfz ein technisches Gerät betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu stören oder diese anzuzeigen75 Euro1B-Verstoß
Als Führer eines Kfz eine Gerätefunktion eines technischen Gerätes verwendet, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt oder stört75
Euro
B-
Verstoß
 
Okay, kann man so sehen! Für den Kunden jedoch unbefriedigend. Trotzdem: Danke für die Rückmeldung.
 
Mal abgesehen davon ist es ja nicht so, dass es Nissan nicht kann. Die Funktion ist sehr wohl implementiert und bei den hierzulande verkauften Fahrzeugen für ganz Europa enthalten. Nur innerhalb von Deutschland ist die Funktion softwareseitig einfach deaktiviert.
 
Ich fürchte, auch hier wird sicherlich mit der rechtlichen Perspektive argumentiert werden. Nur stellt sich für mich die Frage, weshalb man denn bei Nissan so weit gehen muss und auch noch die Möglichkeit per POI-Update eine Warnung nachzurüsten, die offensichtlich bis zum J11 noch gegeben war, wie hier im Forum berichtet wird, ebenfalls unmöglich zu machen! Das ist aus meiner Sicht eine unnötige Bevormundung des Kunden!!!
 
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