Die Begünstigung wird in Absatz 2 geregelt:
1. für 1 MWh Erdgas und 1 MWh gasförmige Kohlenwasserstoffe bis zum 31.12.2018 3,90 EUR,
2. für 1.000 kg Flüssiggase unverm. mit anderen Energieerzeugnissen bis zum 31.12.2018 180,32 EUR
Bis 2018 ist die Welt also noch in Ordnung für Autogasfahrer, aber was geschieht danach?
Um zu sehen wieviel vom aktuellen Literpreis an der Zapfsäule Steuern sind müssen 1000kg Flüssiggas zunächst in Liter umgerechnet werden. Je nach Temperatur sind 1l Gas rund 510g entsprechend also 0,51kg. Daraus ergeben sich für 1000kg Flüssiggas etwa 1960 Liter.
In einem Liter Flüssiggas sind bis 2018 etwa 9 €-Cent Mineralölsteuer enthalten (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Ab dem 1. Januar fällt für Flüssiggas dann aber der normale Steuersatz an, also rund 2,3mal mehr Steuern. Damit erhöht sich die Steuerlast von derzeit rund 9 €-Cent auf rund 21 €-Cent, der Preis an der Zapfsäule steigt also um etwa 12 €-Cent (plus gesetzl. MwSt.).