Genau - und deswegen hat der Käufer und dann neue Eigentümer dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug den geltenden Bestimmungen entspricht. Dass der eine oder andere Händler aus Freundlichkeit Verbandskasten und Warndreieck spendiert, hilft dem Eigentümer natürlich bei der Sache. Aber das irgendein Händler verpflichtet ist, diese Sachen beizulegen, war noch nie so und wird auch nie so sein......Es ist nur so ..., dass Warndreieck und Verbandskasten (ja, ja und auch Warnweste) vorgeschrieben sind und daher selbstverständlich an Bord sein müssen, sobald der Wagen den öffentlichen Verkehr betritt. ...