Hallo,
mein neuer QQ+2 steht beim Händler und es fehlt nur noch der Fahrzeugbrief für die Anmeldung. Hier kommt es jetzt zu einem Problem:
der Händler möchte mir den QQ nur geben, wenn ich diesen auf mich zulasse. Die Zulassung ist aber auf meine Lebensgefährtin geplant. Nirgendwo im Kaufvertrag oder den AGB steht, dass der Neuwagen auf mich als Käufer angemeldet werden muss.
Hätten wir das gewusst, hätte meine Freundin den Wagen direkt bestellt.
Ich bin der Meinung, dass ich der Käufer bin und damit über mein Eigentum und dessen Zulassung selber entscheiden kann.
Laut Händler handelt es sich bei dieser Zulassungsbedingung um eine Vorgabe von NISSAN.
Gibt es hier Erfahrungen von anderen Neuwagenkäufern?
Viele Grüße
gremlin
mein neuer QQ+2 steht beim Händler und es fehlt nur noch der Fahrzeugbrief für die Anmeldung. Hier kommt es jetzt zu einem Problem:
der Händler möchte mir den QQ nur geben, wenn ich diesen auf mich zulasse. Die Zulassung ist aber auf meine Lebensgefährtin geplant. Nirgendwo im Kaufvertrag oder den AGB steht, dass der Neuwagen auf mich als Käufer angemeldet werden muss.
Hätten wir das gewusst, hätte meine Freundin den Wagen direkt bestellt.
Ich bin der Meinung, dass ich der Käufer bin und damit über mein Eigentum und dessen Zulassung selber entscheiden kann.
Laut Händler handelt es sich bei dieser Zulassungsbedingung um eine Vorgabe von NISSAN.
Gibt es hier Erfahrungen von anderen Neuwagenkäufern?
Viele Grüße
gremlin