Qashqai J10: Vorgabe für Zulassung durch Händler bei Neuwagen

Hallo,

mein neuer QQ+2 steht beim Händler und es fehlt nur noch der Fahrzeugbrief für die Anmeldung. Hier kommt es jetzt zu einem Problem:

der Händler möchte mir den QQ nur geben, wenn ich diesen auf mich zulasse. Die Zulassung ist aber auf meine Lebensgefährtin geplant. Nirgendwo im Kaufvertrag oder den AGB steht, dass der Neuwagen auf mich als Käufer angemeldet werden muss.

Hätten wir das gewusst, hätte meine Freundin den Wagen direkt bestellt.

Ich bin der Meinung, dass ich der Käufer bin und damit über mein Eigentum und dessen Zulassung selber entscheiden kann.

Laut Händler handelt es sich bei dieser Zulassungsbedingung um eine Vorgabe von NISSAN.

Gibt es hier Erfahrungen von anderen Neuwagenkäufern?

Viele Grüße
gremlin
 
Zulassung

Ich habe neu gekauft und auf den Namen meiner Frau zugelassen. Hat der Händler gemacht, war kein Problem.
 
@gremlin

Hast du bei Deiner Bestellung evtl. eine Finanzierung bei der Nissanbank gemacht oder einen Bonus von Nissan bekommen?

Frage daher weil es auf der Nissanseite aktuelle Angebote gibt die einen sogenannten Loyalitätsbonus beinhalten. Um den zu bekommen muss Käufer und Halter identisch sein. Vielleicht gab es bei Dir damals etwas ähnliches:quest:

So oder so - das müsste eigentlich im Vertrag bzw. den Unterlagen vermerkt sein, am besten mal nachschauen...

Gruß vom BEATMASTER :sonne:
 
also wenn du ihn finanziert hast und die finanzierung nur auf dich läuft, dann muß der wagen auf den finanzierungsnehmer zugelassen werden!

ansonnsten kannst ihn zulassen auf wen du willst....du kannst dir ja ein auto kaufen, es dir in den vorgarten stellen und nie zulassen wenn dir danach ist...das geht dann nissan nichts an!
 
Zu obigen Antworten sei noch folgendes zu sagen.
Selbst bei einer Finanzierung ist es egal. (Loyal-Bonus ausgenommen) Hier gibt es die Drittbenutzervereinbarung. (bei Ehe z.B)
Ich vermute, du hast den Wagen unter bestimmten Bedingungen, Subventionen etc. erworben. (Gewerbe, Schwerbehinderung, Abrufschein etc.) In diesen Fall muß auf betreffende Person zugelassen werden. Dies ist für den Händler zwingend um vom Hersteller die Sondersubventionen erstattet zu bekommen.
Dies sollte allerdings beim Kaufvertrag deutlich besprochen werden.
 
Besten Dank für die vielen Antworten. Hier nochmal der Rahmen:

- Neuwagen über Händler geordert
- kein Leasing, keine Finazierung, Wagen wird bar bezahlt
- keine Sondernachlässe wie für Schwerbehinderte etc.
- keine Angaben zum Halterzwang im Kaufvertrag und den AGB

Händler besteht trotzdem auf eine Zulassung auf mich, mit der Begründung, dass er sonst den Zuschuss (ich glaube 3.000 Euro) nicht von Nissan bekommt.

Klare Aussage vom Händler: wenn ich nicht im Fahrzeugbrief und -schein stehe, kann er mir den Wagen nicht aushändigen.

Gruß
gremlin
 
Dann wäre die Frage, ob gremlin bereits einen auf ihn zugelassenen Nissan besitzt. Nur dann könnte ihm ein Loyalitätsbonus zustehen, der der Freundin nicht zusteht.
 
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