A
anonymous
Ehemaliger
Hallo Qashi,
die Frage ist gar nicht so unberechtigt, wie es vielleicht im ersten Moment aussieht. Begründet wird die Verpflichtung zur Reinigungsanlage mit einer anderen Lichtbrechung des Xenons und es angeblich bei Verschmutzung zu Streulicht und daher Blendung kommt. Weiters ist Xenon ein kaltes Licht und kann also irgendwelche Eisanhaftungen durch thermischen Einfluss nicht beseitigen.
Wie aber eine Waschanlage alleine eventuelles Eis am Scheinwerfer entfernt, ist mir momentan noch ein Rätsel. Da muss mensch vermutlich sehr lange dafür spritzen
.
Stellt sich außerdem noch die Frage, wenn die Waschanlage betätigt wird, dann haftet ebenfalls Flüssigkeit auf dem Scheinwerfer, die je nach Verschmutzungsgrad starke Schlieren zieht und Streulicht produziert/produzieren kann, das in weiterer Folge blendet. Das ist dann irrelevant?
Ich habe das Gefühl, da geht's vorwiegend (wieder) einmal um wirtschaftliche Belange, ein bisserl mehr Kohle hat ja noch keinem Betrieb geschadet. Und alles was gesetzlich vorgeschrieben ist, muss erfüllt werden, da ja sonst unter Umständen die Betriebserlaubnis erlischt.......
Ein Beispiel wäre das Tagfahrlicht, dieses war bei uns zwei oder drei Jahre Pflicht und wurde dann aufgehoben; jetzt kommt es vermutlich wieder mittels EU-Verordnung. TFL kostet Geld (und das sogar fortgesetzt), das von den Konsumenten aufgebracht werden muss, wobei aber der tatsächliche Nutzen, nämlich die Erhöhung der Verkehrssicherheit, sehr fraglich ist.
die Frage ist gar nicht so unberechtigt, wie es vielleicht im ersten Moment aussieht. Begründet wird die Verpflichtung zur Reinigungsanlage mit einer anderen Lichtbrechung des Xenons und es angeblich bei Verschmutzung zu Streulicht und daher Blendung kommt. Weiters ist Xenon ein kaltes Licht und kann also irgendwelche Eisanhaftungen durch thermischen Einfluss nicht beseitigen.
Wie aber eine Waschanlage alleine eventuelles Eis am Scheinwerfer entfernt, ist mir momentan noch ein Rätsel. Da muss mensch vermutlich sehr lange dafür spritzen
Stellt sich außerdem noch die Frage, wenn die Waschanlage betätigt wird, dann haftet ebenfalls Flüssigkeit auf dem Scheinwerfer, die je nach Verschmutzungsgrad starke Schlieren zieht und Streulicht produziert/produzieren kann, das in weiterer Folge blendet. Das ist dann irrelevant?
Ich habe das Gefühl, da geht's vorwiegend (wieder) einmal um wirtschaftliche Belange, ein bisserl mehr Kohle hat ja noch keinem Betrieb geschadet. Und alles was gesetzlich vorgeschrieben ist, muss erfüllt werden, da ja sonst unter Umständen die Betriebserlaubnis erlischt.......
Ein Beispiel wäre das Tagfahrlicht, dieses war bei uns zwei oder drei Jahre Pflicht und wurde dann aufgehoben; jetzt kommt es vermutlich wieder mittels EU-Verordnung. TFL kostet Geld (und das sogar fortgesetzt), das von den Konsumenten aufgebracht werden muss, wobei aber der tatsächliche Nutzen, nämlich die Erhöhung der Verkehrssicherheit, sehr fraglich ist.