Qashqai / Qashqai+2: Was mir an meinem QQ nicht gefällt

Was mir an meinem QQ nicht gefällt -Userumfrage

  • Ich habe nichts auszusetzen

    Stimmen: 106 23,8%
  • Das Positive überwiegt bei meinem QQ

    Stimmen: 292 65,5%
  • Weiß nicht genau, so 50:50

    Stimmen: 27 6,1%
  • Würde mir keinen QQ mehr kaufen

    Stimmen: 21 4,7%

  • Umfrageteilnehmer
    446
Was mir nicht gefällt ist die Hupe, aber das wird auch noch geändert. :boah:
 
Das habe ich heute getan!
2-Ton-Hupe von Amazon, originale Sicherung belassen, orig. Kabel angezapft, ein Horn links, ein Horn rechts... und jetzt hört sich die Hupe auch wie eine Hupe an...:cheesy:
 
Weil ich das jetzt schon mehrmals gelesen haben, was wollt ihr eigentlich immer mit der Hupe bzw. wann braucht ihr die immer? ;)

Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen. Jede andere Verwendung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar...
 
Ja richtig vor Gefahren warnen, aber ich habe damals festgestellt das niemand auf tröt reagiert. Mit den neuen reagieren sie wenigstens.
 
Weil ich das jetzt schon mehrmals gelesen haben, was wollt ihr eigentlich immer mit der Hupe bzw. wann braucht ihr die immer? ;)

Ich z.B. wohne direkt an der Grenze zur CH... und weil bei uns sehr viele CH-ler zwecks Einkaufen auf den Straßen in Deutschland unterwegs sind, braucht man die hin und wieder schon...
Die vergessen einfach oft, dass man bei uns auch 100 fahren darf...:cheesy:

Oder aber um Radfahrer mal ordentlich anzuhupen, die trotz vorhandenem und teuer erbautem Radweg doch lieber auf der Landstraße unterwegs sind... (und auch hier leider sehr oft ganze Gruppen von CH-Rennrad-(bzw. Velo-)Fahrern!:cool:
 
Meines Wissens wurde die benutzungspflicht des Radweges aufgehoben. Die dürfen das also. Auch wenn ich das im Sinne des Selbstschutzes schon für ziemlich idiotisch halte, den Radweg nicht zu nutzen. Aber als echter Rennfahrer muss man das wohl. Da braucht man auch kein licht etc. Wiegt ja alles und versaut die Zeiten. Und das, wo die ja alle nur Sport machen wollen. Da ödes natürlich wichtig, ne Zehntel schneller zu sein, wenn man denn heile ankommt ;)
Aber das gehört hier eigentlich nicht her...
 

Off-Topic:
Meines Wissens ist die Benutzungspflicht nicht aufgehoben aber durch eine Gesetzesänderung aufgeweicht. Außerdem zeigen Urteile, dass man keinen Radfahrer mehr dazu zur Rechenschaft ziehen kann, dass er den Radweg nicht nutzt.
Ich zieitiere hierzu mal Wikipedia zum Thema Radverkehrsanlage:
Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht darf also nur zur Wahrung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. November 2010) und nicht, damit zum Beispiel Autos schneller fahren können. Bisher gibt es keine Nachweise, dass die Unfallgefahr auf Radwegen geringer ist als auf Fahrbahnen. Stattdessen gibt es sehr wohl Untersuchungen, die ein erhöhtes Unfallrisiko im Zusammenhang mit der Existenz von Radwegen aufzeigen. Damit ist der Zwang zur Benutzung solcher Wege in vielen Fällen auf dem Rechtsweg anfechtbar.
Mich wundert das zwar sehr aber vielleicht sollten wir die auf der Straße radelnden Fahrer unter einem anderen Licht sehen.
 
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