Die Frage, ob man sich nach Urteilen der obersten Instanz richten muss lässt sich wenigstens eindeutig beantworten.
Eigentlich gibt es keine "Grundsatzurteile". Es gibt nur letztinstanzliche Urteile, die die Auslegung des Gesetzes erstmalig festhalten oder alte Interpretationen ablösen. Die Juristen gehen davon aus, dass es gar keine eindeutigen Gesetze gibt, sondern jeder Fall zu interpretieren ist. Die erste Interpretation wird dabei zum Präzedenzfall.
Die Exekutivorgane haben sich danach zu richten. Zum Beispiel Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Judikative muss sich
nicht danach richten (genauer gesagt D A CH, im Gegensatz zur USA, F weiss ich nicht)
Grundgesetzt schrieb:
Artikel 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Sollte der Richter sich nicht dran halten, dann darf der das zwar, niemand kann ihn deswegen was. Nur der Staatsanwalt wird Berufung einlegen. Begündung fehlende Wahrung der Rechtseinheit (stare decidis). Die nächste Instanz wird dann entscheiden, ob der Fall vergleichbar war und die Berufung zulassen oder ob der Fall zu unterschiedlich war und ablehnen. Spätestens, wenn dann der Fall wieder auf oberster Ebene landet kann man sich an einem Finger abzählen, wie es wohl ausgeht.
Praktisch wird es wohl nicht so oft passieren, weil "einkassierte" Urteile machen sich nicht gut in der Personalakte eines Richters, die Wahrscheinlichkeit, dass er sich als nicht an übergeordnete Urteile hält ist damit eher gering. Somit taugen sie also sehr gut als nähere Erläuterung.
Vielleicht noch ein letzter Satz: "
Verboten sind laut Bundesgerichtsentscheid nur technische Geräte, die vor Radarfallen warnen." und "
Verboten sind laut Bundesgerichtsentscheid technische Geräte, die nur vor Radarfallen warnen.", da kommt es auf jedes Wort an.