QASHQAI J10: POIs als csv ins Connect importieren ...

So, erstmal sorry für die Verspätung.
Aber im Urlaub dauert alles etwas länger... :cheesy:

Stimmt, die eigenen POI's werden entsprechend dem Standort nach der Entfernung sortiert.
Man hat also immer den nächstliegenden Punkt an 1. Stelle.

Vielen Dank nochmal für den Hinweis.


Gruß

Jens
 
Mal eine vielleicht dumme Frage.

Sind eigentlich alle Poi`S erlaubt??


Auch von den "Blitzern" ???????

Hatte auf meinem mobilen Navi auch die Meldung
von Geschwindigkeitsbegrenzungen, ich meine wenn
zB. 70 war , dann teigte mein Navi das an.
Gibt es da auch was zum runterladen fürs Connect??

Danke schon einmal im Voraus
 
Sind eigentlich alle Poi`S erlaubt??


Auch von den "Blitzern" ???????
...
In Deutschland wird das eher "harmlos" gehandhabt. Nicht aber in andern Ländern, z.B. Schweiz. Das Bundesgericht hat im Herbst 2008 letztinstanzlich das Schaffhausener Urteil einkassiert, das evtl. ein Schlupfloch gewesen wäre.
Verboten sind nur technische Geräte, die vor Radarfallen warnen. ... Jedes technische Gerät, dass vor Geschwindigkeitmessungen warnt, ist vom Verbot betroffen.
Die eigentliche Strafe ist nicht das Bussgeld, sondern dass das komplette Gerät beschlagnahmt wird! Also besser in der Schweiz keine Blitzerstandorte als POI laden.
 
In Deutschland wird das eher "harmlos" gehandhabt. Nicht aber in andern Ländern, z.B. Schweiz. Das Bundesgericht hat im Herbst 2008 letztinstanzlich das Schaffhausener Urteil einkassiert, das evtl. ein Schlupfloch gewesen wäre.

Hallo! Ich bin der Urheber des ersten von hammuqq empfohlenen Links.

Kannst du zu deiner Aussage vielleicht ein Aktenzeichen nennen? Ich kenne von 2008 nur das "135 IV 97" vom Bundesgericht, das sich aber gerade nicht um ein Navi mit installiertem Blitzerwarner, sondern um einen reinrassigen Ausschließlich-Blitzer-Warner handelt - und das ist ja unbestritten in der Schweiz genauso wie in D verboten.

Vielen Dank und viele Grüße

Gerhard Bauer
Navi-Magazin ONLINE
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das war in einer Basler Zeitung.

Das Zitat
Verboten sind laut Bundesgerichtsentscheid nur technische Geräte, die vor Radarfallen warnen
stammt von Jürg Boll von der Staatsanwaltschaft Zürich.

Jedes technische Gerät, dass vor Geschwindigkeitmessungen warnt, ist vom Verbot betroffen.
stammt von Thomas Rorbach vom Bundesamt für Strassen ASTRA, nach dem Urteil.

Aktenzeichen hat weder die Autorin Katharina Bracher noch einer von beiden genannt.

Laut beider Aussage bezieht sich das Urteil auf alle technischen Einrichtungen, die vor "Blitzern" warnen. Laut Autorin lässt das Urteil selber offen, was nun genau gemeint ist, beschränkt es nicht auf reine "Warner" ohne weitere Funktionalität. Was nicht abgedeckt wurde sind wohl nicht technische Warnungen (Radiodurchsagen, u.ä.).

Dass bei einer Kontrolle das Navi "geprüft" hätten hab ich noch nicht erlebt, dass sie gefragt haben schon.
Gerhard Bauer schrieb:
Momentan halten sich alle Navi-Hersteller aber strengstens an die Schweizer Vorschrift.
Ich denke schon, dass die Anbieter das nicht so ohne guten Grund tun ;)

Edit Nachtrag: Beitrag wiedergefunden.
>20 Minuten< vom 19. Dezember 2008
Ist sogar noch online.
 
Edit Nachtrag: Beitrag wiedergefunden.
>20 Minuten< vom 19. Dezember 2008
Ist sogar noch online.

Hm.

Mir ist das Urteil bekannt. Das von mir zitierte Aktenzeichen meint wahrscheinlich das von dir gemeinte, die Entscheidung ist im Dezember 2008 gefallen.

Tatsache ist, dass es sich bei dem Streitgegenstand um einen reinen Radarwarner ohne weitere Funktion handelt.

Die Astra sagt natürlich, dass alles enthalten wäre, schließlich haben die ja im Januar 2007 die Ansage gemacht, dass auch alle Blitzerwarner im Navi von dem Gesetz erfasst würden. Aber sogar der Staatsanwalt sagt, dass nur technische Geräte, deren Sinn es ist, vor einem Radar zu warnen, erfasst wären. Wenn nicht mal der Staatsanwalt was dagegen hat - was soll's?

Und da sind wir dann wieder im Credo meines Artikels: Weder die Schweizer noch die Deutschen definieren die zu beanstandenden Geräte genauer, und leider ist genau das das Problem.. Ist ein Navi ein Gerät zum warnen vor Blitzern? Oder ist ein Navi zuerst mal ein Navi?...

Fazit: Auch in der Schweiz ist die Rechtslage nicht klar. Eigentlich ist sie dort genauso unklar wie bei uns.

Ich werde das Problem aber nochmals zur Diskussion stellen: Taugt eine Begründung eines Bundesgerichts (bzw. in D der BGH) als nähere Erläuterung für ein Gesetz _an die Bürger_? Muss sich der _Bürger_ nach der Interpretation des Gerichts richten?

Viele Grüße
Gerhard Bauer

Und "Entschuldigung" für den Direktlink. Wollte ich eigentlich gar nicht, wurde nur von der Forensoftware so umgewandelt.
 
Die Frage, ob man sich nach Urteilen der obersten Instanz richten muss lässt sich wenigstens eindeutig beantworten.

Eigentlich gibt es keine "Grundsatzurteile". Es gibt nur letztinstanzliche Urteile, die die Auslegung des Gesetzes erstmalig festhalten oder alte Interpretationen ablösen. Die Juristen gehen davon aus, dass es gar keine eindeutigen Gesetze gibt, sondern jeder Fall zu interpretieren ist. Die erste Interpretation wird dabei zum Präzedenzfall.

Die Exekutivorgane haben sich danach zu richten. Zum Beispiel Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Judikative muss sich nicht danach richten (genauer gesagt D A CH, im Gegensatz zur USA, F weiss ich nicht)
Grundgesetzt schrieb:
Artikel 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Sollte der Richter sich nicht dran halten, dann darf der das zwar, niemand kann ihn deswegen was. Nur der Staatsanwalt wird Berufung einlegen. Begündung fehlende Wahrung der Rechtseinheit (stare decidis). Die nächste Instanz wird dann entscheiden, ob der Fall vergleichbar war und die Berufung zulassen oder ob der Fall zu unterschiedlich war und ablehnen. Spätestens, wenn dann der Fall wieder auf oberster Ebene landet kann man sich an einem Finger abzählen, wie es wohl ausgeht.

Praktisch wird es wohl nicht so oft passieren, weil "einkassierte" Urteile machen sich nicht gut in der Personalakte eines Richters, die Wahrscheinlichkeit, dass er sich als nicht an übergeordnete Urteile hält ist damit eher gering. Somit taugen sie also sehr gut als nähere Erläuterung.

Vielleicht noch ein letzter Satz: "Verboten sind laut Bundesgerichtsentscheid nur technische Geräte, die vor Radarfallen warnen." und "Verboten sind laut Bundesgerichtsentscheid technische Geräte, die nur vor Radarfallen warnen.", da kommt es auf jedes Wort an.
 
Vielleicht noch ein letzter Satz: "Verboten sind laut Bundesgerichtsentscheid nur technische Geräte, die vor Radarfallen warnen." und "Verboten sind laut Bundesgerichtsentscheid technische Geräte, die nur vor Radarfallen warnen.", da kommt es auf jedes Wort an.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Politikern, die diese Gesetze machen, auch bewusst ist. Und die Unterschiede, die sich aus dem hinzufügen, weglassen oder wie hier verschieben einzelner Wörter entstehen.

Viele Grüße
Gerhard Bauer
 
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