Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!

Ich habe parallel auch weiter recherchiert und glaube es nun, verstanden zu haben.
Im CoC-Papier sind per se erlaubte Reifen- & Felgengrößen bzw. Kombinationen angegeben. Wählt man irgendeine Felgen- und Reifenkombination in exakt dieser Größe, dann passt das definitiv und ist auch erlaubt.
Wenn man jedoch so wie in meinem Fall eine Felge findet, die einem gefällt, so schaut man sofern vorhanden in das dazugehörige ABE-Gutachten. Dort sucht man dann nach seinem Fahrtzeug und wenn man es dann findet, so ist diese Felge für dieses Fahrzeug erlaubt/freigegeben - auch wenn ein paar Werte ggf. vom CoC-Papier abweichen.
Ist das so korrekt?
In meinem konkreten Fall lautet die Eintragung im Fahrzeugschein e9*2018/858*11042*12.
Das Gutachten zur Felge findet sich bspw.
hier. Darin gibt es einen Eintrag für den Qashqai J12 (ich habe übrigens auch keinen e-Power). Und die Nummer stimmt mit meiner überein. Daneben stehen noch die erlaubten Reifengrößen, von denen ich mir eine aussuche und die Felge entsprechend mit dem Reifen bestelle.
Diese Felge gibt es übrigens auch in 18 Zoll, aber mir wurde die bei meiner Suche bei keinem der Online-Händler vorgeschlagen. Habe mich die ganze Zeit gewundert, warum nicht. Habe dann beim Hersteller in die Gutachten reingeschaut und gesehen, dass der J12 da bei 18 Zoll tatsächlich nicht auftaucht. Die Felge ist nur für J10 und J11 freigegeben. Das erklärt dann einiges und macht am Ende doch alles Sinn.